In naher Zukunft könnte hier vielleicht die Überschrift stehen: Wohnungsgenossenschaft kauft kommunales Wohnungsunternehmen. Ob es dazu kommt, steht derzeit noch in den Sternen, aber die Fusion wird bereits geprüft. Deutschlandweit hat es das bislang erst einmal gegeben und zwar in Flensburg. Ob es auch in Leinefelde-Worbis funktionieren könnte, werden die nächsten Monate zeigen…

In Flensburg hatte die Genossenschaft “Selbsthilfe Bauverein” – SBV – von der Stadt Flensburg deren Wohnungsbaugesellschaft gekauft. Einmalig bis dahin in Deutschland. Nun denken auch andere über dieses Modell nach, wie beispielsweise die LWG (Leinefelder Wohnungsbaugenossenschaft) und die WVL (Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH Leinefelde-Worbis). Vor Jahren war die LWG bereits auf uns zugekommen, mit dieser Idee vom Flensburger Weg, sagte mir Tino Hartlep, Geschäftsführer der WVL. Damals war das Thema zu neu, zu unbekannt. Erst jetzt habe man sich damit tiefgreifend befasst. Der Grund ist Zukunftssicherheit für Mieter, Mitarbeiter und Wohnungsbestände!

„Die Zeiten haben sich geändert, Wettbewerbsdruck, Preissteigerungen, Materialknappheit und Fachkräftemangel haben und zum Umdenken bewogen. Eine Genossenschaft kann anders agieren, hat andere ´Möglichkeiten´ als ein städtisches Wohnungsunternehmen.“, erklärt der WVL-Chef.

In Flensburg war es so, dass die Genossenschaft vom städtischen Wohnungsunternehmen die Gebäude für 115 Millionen Euro gekauft hat (das waren 4800 Wohnungen), erst danach kam die Fusion. Für unsere Stadt würde das bedeuten, dass die LWG mit ihren 1500 Wohnungen dann die 2500 Wohnungen der WVL übernimmt. Aber nicht nur die Häuser und Wohnungen, sondern auch die guten technischen wie wohnungswirtschaftlichen Strukturen der WVL, versichert deren Geschäftsführer. „

Das LWG Vorstandsmitglied Jörg Schierling bringt es auf den Punkt: „WVL und LWG können zusammen mehr erreichen, denn Gemeinsam sind wir stärker.“

Eine Genossenschaft ist nicht auf Gewinnmaximierung orientiert, die Mitglieder haben Anteile und die Mieten sollen bezahlbar sein. Hier reicht ein Blick in die Satzung der Genossenschaft um zu verstehen das der Mieter quasi „Miteigentümer“ ist.
So will man in der Stadt an Leine und Wipper einen anderen Weg gehen, der in Flensburg seit 2006 beschritten wird. Bevor es aber soweit ist, wird noch viel Wasser die Leine hinabfließen.

Ilka Kühn