In den 90er Jahren war das ehemalige Stadt L schon kein Lichtblick mehr Foto: Ilka Kühn

Im September 2019 hatte die damalige Thüringer Landwirtschaftsministerin Ministerin Birgit Keller acht Millionen Euro nach Leinefelde für den Umbau vom ehemaligen Stadt L gebracht. Große Pläne gab es für dieses Objekt. Eine der modernsten Bibliotheken Thüringens sollte dort geschaffen werden und mehr, auch die für die Bildungsgesellschaft Urania sollte noch Platz sein.

Der Umbau begann, das Objekt wurde entkernt. Doch dann ging es nicht mehr weiter. Die Baumaßnahme wurde beendet und alles gesichert. Eine Investruine mitten im Wohngebiet soll es jedoch nicht werden.

Aus finanziellen Gründen hat die Stadt Leinefelde-Worbis nun die Reißleine gezogen. Am Objekt wird nicht mehr saniert. Im Gegenteil: Jetzt will die Stadt das Objekt verkaufen. Das Mindestgebot liegt bei 350 000 Euro. Derjenige, der am meisten bietet, wird der neue Eigentümer.

Auf der Website der Stadt läuft derzeit die Ausschreibung. Dort ist zu lesen:

Das Grundstück befindet sich im Zentrum des Ortsteils LeinefeIde und liegt gemäß § 6 BauNVO in einem Mischgebiet. Es ist mit einem stark sanierungsbedürftigen Gebäude der früheren Gaststätte „Stadt L“ bebaut (Gebäude-Grundfläche ca. 1600 m²). Hinsichtlich beabsichtigter Bauplanungen ist zwingend der bestehende Denkmalschutz des Gebäudes zu beachten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erwerber ein Wegerecht zu Gunsten der Stadt Leinefelde-Worbis auf den neu entstehenden Teilflächen der Flurstücke 432/114 und 432/48 der Flur4 in der Gemarkung Leinefelde dinglich im Grundbuch zu sichern. Da sich auf dem bebauten Objekt Flurstück 432/43, Flur 4 der Gemarkung Leinefelde die technische Anbindung an die Obereichsfeldhalle befindet und die Nutzung sowie der Zugang der diesbezüglichen Räumlichkeiten für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 432/48 der Flur4 in der Gemarkung (Obereichsfeldhalle) gewährleistet sein muss, verpflichtet sich der Erwerber zur Eintragung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 432/48. Zwingend dem Angebot beizulegen ist eine detaillierte Darstellung des zukünftig auf dem Grundstück geplanten Projektes, welches neben der Höhe des Kaufangebotes für die Vergabeentscheidung ausschlaggebend ist. Für die Vergabeentscheidung ist des Weiteren die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. Das geplante Objekt muss sich der umliegenden Bebauung anpassen und ist im Hinblick auf die im Jahr 2025 stattfindende Landesgartenschau bis spätestens bis 31. März 2025 fertigzustellen.

Wer das Objekt erwerben kann, hat sich also an bestimmte Dinge zu halten. Erstens steht es unter Denkmalschutz, dann muss das Konzept passen. Viel Zeit von der Idee bis zur Fertigstellung bleibt dann auch nicht. Stichtag ist der 31. März 2025, dann muss der neue Eigentümer sein Objekt fertiggestellt haben.

Das letzte Wort hat natürlich der Stadtrat, er muss sein OK für die Vergabe geben. Die erste Stadtratssitzung in 2023 soll am 20. März sein. Die Angebotsunterlagen müssen bis zum 7. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung abgegeben sein.

So wird ein nächstes Stück Vergangenheit von Leinefelde, dass die Stadt in den 70er Jahren geprägt hatte, gelöscht. Ein neues Stadt L wird der nächste Besitzer sicher nicht aufbauen. Es entstehen scheinbar nur noch Wohnhäuser und Altenheime. Die Jugend bleibt in der Stadt auf der Strecke und kulturelle Einrichtungen gibt es auch kaum. Wäre schön, wenn ich mich irren würde.
Ilka Kühn