Die Stadt Göttingen möchte die ehemalige Justizvollzugsanstalt (JVA) in der nördlichen Innenstadt als Baustein einer lebendigen Nachbarschaft entwickeln. Nach dem Rückzug eines Investors ist der Beschluss des Verwaltungsausschusses, ausschließlich mit diesem über die Vergabe der ehemaligen JVA zu verhandeln, hinfällig. Für das weitere Vorgehen empfiehlt die Stadt nun eine sogenannte Konzeptvergabe.

Über die Empfehlung wird der Bauausschuss am Donnerstag, 23. März 2023, und abschließend der Verwaltungsausschuss am Montag, 24. April 2023, beraten.

„Die Stadt hat nach wie vor weder die personellen noch die zeitlichen Ressourcen, die ehemalige JVA selbst zu sanieren“, erläutert Stadtbaurat Frithjof Look. Sollte die Stadt selbst sanieren, müsste diese Sanierung aufgrund anderer Prioritäten wie etwa der Schulsanierungen im Zukunftsinvestitionsprogramm nach hinten verschoben werden und könnte dadurch erst zeitlich stark verzögert angegangen werden, so Look. Für etwaige Projekte bedeute dies eine lange Wartezeit. Look betont: „Unser Ziel ist eine Nutzung, die das Quartier in naher Zukunft aufwertet. Um das zu erreichen, ist die Konzeptvergabe das geeignete Mittel.“

Die Vergabe, die sich an den vorgelegten Konzepten orientiert, bietet die Chance, unterschiedliche, konkrete Nutzungskonzepte angeboten zu bekommen. Zugleich ist das offene Verfahren eine Gelegenheit, auch unkonventionelle Konzepte für die nicht alltägliche Immobilie zu erhalten. Schließlich ermöglicht eine Konzeptvergabe eine schnellere Umsetzung einer möglichen Nachnutzung, indem Menschen, die sich finanziell einbringen möchten, gezielt gesucht und gefunden werden können. „Die Konzeptvergabe bringt die Immobilie zügiger in eine wirtschaftliche Nachnutzung“, untermauert Look. Nach Zustimmung durch die politischen Gremien wird die Stadt weitere Schritte und Kriterien erarbeiten und dann wieder zum Beschluss vorlegen. Dazu zählt insbesondere der Kriterienkatalog und die Zusammensetzung des Vergabeauswahlgremiums.

Der zeitliche Aspekt spreche zudem gegen eine Machbarkeitsstudie, so der Stadtbaurat: „Durch ein sich anschließendes Vergabeverfahren ist die Verfahrensdauer gegenüber der Konzeptvergabe entsprechen länger. Außerdem bringt die Machbarkeitsstudie selbst noch keine Investor*innen hervor. Zudem müsste das Planungsrecht noch geändert werden.“ Diese Nachteile überwiegen die Vorteile einer quantifizierten und qualifizierten Entscheidungsgrundlage über den weiteren Umgang mit der Immobilie und der Option, zwei Drittel der Kosten für die Studie aus Sanierungsmitteln fördern zu können.

Der Bauausschuss tagt am Donnerstag, 23. März 2023, ab 16.30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Ratssaal im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, in Göttingen. Der Verwaltungsausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung am Montag, 24. April 2023.