Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Juni 2021 über 1 196 Insolvenzverfahren. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik insgesamt 160 Anträge bzw. 15,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. 70,0 Prozent aller Insolvenzverfahren im 1. Halbjahr 2021 betrafen Verbraucherinsolvenzen. In diesem Zeitraum wurden 837 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. Das entspricht einem Zuwachs um 24,4 Prozent im Vergleich zum 1.Halbjahr 2020.
Dabei handelt es sich um einen Effekt aufgrund einer länger erwarteten Gesetzesänderung. Diese halbiert die Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre. Der umgekehrte Effekt, also erhebliche Rückgänge bei den Verbraucherinsolvenzen, war im 2. Halbjahr des Vorjahres zu beobachten (-55,9 Prozent).
Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen aller beantragten Insolvenzverfahren bezifferten die Gerichte auf rund 184 Millionen Euro. 18,1 Prozent bzw. 33,3 Millionen Euro aller voraussichtlichen Gläubigerforderungen entstammten Verbraucherinsolvenzverfahren. Durchschnittlich waren das pro Verbraucherinsolvenzverfahren fast 40 Tausend Euro.
Die deutlichen Steigerungen der beantragten Insolvenzverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind in der Reduzierung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung begründet. Durch das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ wurde diese auf 3 Jahre reduziert. Bisher betrug sie in der Regel 6 Jahre. Die starken Steigerungen in den ersten Monaten 2021 weisen darauf hin, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher diese Gesetzesänderung abgewartet
haben, bevor sie ihr Insolvenzverfahren beantragten. Diese Änderung wurde am 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) beschlossen. Ursprünglich war diese Änderung bereits für das 3. Quartal 2020 geplant.
Im Landkreis Eichsfeld wurde 40 Verbraucherinsolvenzverfahren von Januar bis Juni 2021 beantragt und eröffnet. Das entspricht 15 mehr als im Vorjahr und ist eine Steigerung von 166 Prozent.