Bei den Finanzhilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen sind nach Einschätzung von Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee inzwischen die größten Hürden genommen. „Aufgrund des neuen Förderansatzes der Novemberhilfe hat der Bund länger gebraucht als erwartet, um die Verwaltungsverfahren aufzusetzen und die Antragsplattform bereitzustellen“, sagte Tiefensee heute in Erfurt. „Immerhin: Die Gelder können damit ab sofort fließen.“
Thüringen habe frühzeitig alle notwendigen Vorkehrungen für eine schnelle Bewilligung der Mittel getroffen. Die Auszahlungen für die Überbrückungshilfe II und Abschlagszahlungen in der Novemberhilfe über die Thüringer Aufbaubank seien in den vergangenen Tagen bereits angelaufen.
Der Bund stellt insgesamt Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe zur Unterstützung von Wirtschaft und Freiberuflern zur Verfügung, das Land flankiert diese Anstrengungen in der Überbrückungshilfe mit zusätzlichen Programmen für Soloselbständige und das Dienstleistungsgewerbe. „Bund und Land stehen zu ihren Zusagen und bewegen gewaltige Summen zur Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Das ist wichtig, um die momentane Krisensituation auch wirtschaftlich im Griff zu behalten.“ Die Thüringer Aufbaubank arbeitet mit Hochdruck daran, die bei der Vorbereitung der beiden Bundesprogramme entstandenen Verzögerungen durch eine zügige Antragsbearbeitung wieder aufzuholen.
Aktuell wurden aus Thüringen über die zentrale Antragsdatenbank des Bundes gut 1.100 Anträge auf Überbrückungshilfe II, fast 2.650 Anträge auf Novemberhilfe gestellt; davon rund 450 Anträge als Direktanträge von Soloselbständigen, etwa 2.200 Anträge über Steuerberater, Wirtschaftprüfer usw. Ausgezahlt wurden in der Überbrückungshilfe II bisher rund 2 Millionen Euro, in der Novemberhilfe als Abschlagszahlungen 6,3 Millionen Euro; die vollständige Auszahlung der Novemberhilfe wird nach Einschätzung des Bundes erst im Januar 2021 erfolgen können.
„Die Thüringer Aufbaubank arbeitet mit Hochdruck daran, die bewilligten Gelder so schnell wie möglich an die Unternehmen zu überweisen und konzentriert darauf im Moment die verfügbaren Ressourcen“, sagte Tiefensee. Er gehe deshalb davon aus, dass die Auszahlungsbeträge in den nächsten Tagen deutlich ansteigen werden. Wichtig: Anträge auf Überbrückungshilfe II können noch bis Ende Januar 2021 gestellt werden. Daran schließt sich dann bereits ab dem 1. Januar 2021 die Überbrückungshilfe III an. Die Novemberhilfe wird aufgrund des verlängerten Lockdowns als „Dezemberhilfe“ auch im laufenden Monat zu gleichen Konditionen fortgeführt.
Angelaufen sind mit der Überbrückungshilfe II auch die Zusatzleistungen des Landes – Dienstleistungsunternehmen und Soloselbständige erhalten in Thüringen über die Überbrückungshilfe II des Bundes hinaus auch weiterhin zusätzliche Unterstützung des Landes. „Wir führen die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 für jeden dieser Monate mit je 1.180 Euro monatlichem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fort“, so der Minister. Die bisherige Begrenzung auf maximal zwei Monate entfällt damit. Besonders erfreulich: Die Pauschale wird nicht mit der Überbrückungshilfe II verrechnet, sondern Soloselbständige erhalten diese zusätzlich.
Auch die Landeshilfen für besonders betroffene Dienstleistungsbereiche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Betriebliche Fixkosten für die Monate September bis Dezember werden für diese Unternehmen nicht erst ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent, sondern bereits ab 20 Prozent Umsatzrückgang im jeweiligen Fördermonat anteilig erstattet. Damit wird in Thüringen einer größeren Zahl an Unternehmen die Förderung aus der Überbrückungshilfe II ermöglicht. Zur Finanzierung dieser Angebote werden die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt.
Schließlich bietet das Wirtschaftsministerium ab sofort ein zusätzliches Unterstützungsangebot speziell für die Veranstaltungsbranche an: Dazu wird sich das Land an den Ausfallkosten beteiligen, die der Veranstaltungswirtschaft entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen künftig – nach dem Ende des Lockdowns – aufgrund einer erneuten Verschärfung von Infektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssten. Das betrifft zunächst alle Veranstaltungen, die bis zum 30. Juni 2021 stattfinden sollen. Diese Unterstützung umfasst bis zu 80 Prozent der bereits angefallenen Ausgaben einer geplanten Veranstaltung, die aufgrund der Absage nutzlos geworden sind, maximal jedoch 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Wirtschaftsministerium plant dafür vorerst rund 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Sondervermögens des Landes ein. „Wir wollen die Veranstaltungswirtschaft dabei unterstützen, nach dem Lockdown schnell einen Neustart zu schaffen. Ziel der geplanten Absicherung ist es, das Vertrauen der Unternehmen in die geltenden Rahmenbedingungen zu stärken und damit wieder eine regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen“, so Tiefensee.
Bund und Land unternehmen erhebliche Anstrengungen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern: „Der Schutzschirm für die Thüringer Wirtschaft steht“, sagte Tiefensee. „Davon profitieren auch in Thüringen viele mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler.“
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