In den Apotheken herrschte heute vor einer Woche großer Andrang. Alle über 60jährigen erhalten kostenfrei drei FFP2 Masken hieß es. Doch so manch einer war vergeblich zur Apotheke gegangen oder gefahren, da die Masken schnell vergriffen waren. Wir fragten beim Thüringer Gesundheitsministerium nach, wie denn die Verteilung organisiert wurde und erhielten heute folgende Antwort:

„Die Corona-Schutzmasken-Verordnung wurde sehr kurzfristig in Kraft gesetzt, so dass das gesamte Verfahren, angefangen bei der Umsetzung der Anspruchsberechtigung über die Beschaffung für die Apotheken, in einer Rekordzeit zu stemmen war.

Die Apotheken haben sich auf den Bedarf ihrer Stammkundschaft eingerichtet und versucht, die Ware in ausreichender Stückzahl für die eigenen Patienten zu ordern. Diese kurzfristige hohe Nachfrage führte erwartungsgemäß zur Engpässen bei den Lieferanten.

Trotz des großzügigen Zeitraums – die Anspruchsberechtigung gilt bis 6.1.20 – haben sich die Patienten gleich zu Beginn in die Apotheken begeben, so dass nicht alle Anspruchsberechtigten am ersten Tag versorgt werden konnten.

Die Situation verschärfend, hat das Bundesgesundheitsministerium keine Regelung getroffen, die einen Missbrauch der Regelung ausschließt. Eine Bevorratung über mehrere Apotheken ist denkbar und kann von der einzelnen Apotheke nicht geprüft oder gar verhindert werden. Auch das ist einer ausreichenden Verfügbarkeit für den einzelnen Anspruchsberechtigten abträglich.

Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass der eigentliche Auftrag der Apotheken die Arzneimittelversorgung ist. Insoweit ist den Apotheken zu danken, dass sie diese zusätzliche Belastung umsetzen, so Katharina Knoll vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.