IHK: Zuschussförderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Mit der Richtlinienänderung 2024 ist die Maßnahme B6 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ nun bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs von Vermögenswerten einer Betriebsstätte durch eigenständige Kleinstunternehmen. Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Der Fördersatz beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben.
Bedarfe der Grundversorgung umfassen Produkte und Dienstleistungen, die von einem durchschnittlichen Verbraucher täglich bis wöchentlich genutzt werden. Dazu gehören:
– Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
– Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren
– Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie)
– Friseure, Floristikgeschäfte
– Gastronomie
Weitere Informationen bei der Thüringer Aufbaubank. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank.