Leinefelde-Worbis. Anstehende Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn erfordern die
Vollsperrung von gleich drei Bahnübergängen im Stadtgebiet von Leinefelde-Worbis.
Im Zeitraum vom 23. Februar bis 28. März 2024 sind daher die Übergänge im Leinefelder
Beurenweg, im Birkunger Weg und im Burgweg in Beuren nicht mehr passierbar. Eine
Umleitung für den Burgweg ist ausgeschildert und führt über die Kaiserstraße, den
Ritterweg und die Kallmeröder Straße.
Kategorie: Baustellen (Seite 1 von 3)
Leinefelde. Ab kommenden Montag, 6. März bis zum 30. Juni 2023 wird die „Schwellenbeize“ inklusive „Schafsbrücke“ vom Kreisverkehr in der Breitenhölzer Straße bis zur Hausnummer „An der Schwellenbeize 14“ für den Verkehr komplett gesperrt. Grund ist hier die Anbindung des Industriegebietes Ost an die Landesstraße L1014, teilt die Stadtverwaltung mit.
Weiterlesen
Leinefelde. Wegen anstehender Straßenbaumaßnahmen, der Verlegung von Versorgungsleitungen und Vorbereitungsmaßnahmen der Landesgartenschau ist nach aktuellem Stand in Leinefelde von März bis Juni mit folgenden Beeinträchtigungen zu rechnen:
Heilbad Heiligenstadt
· In der Genfer Straße finden momentan dringende Kanalbauarbeiten noch bis zum 02.12.2022 statt. Die Grundstücke der Bewohner und Anlieger sind über Behelfsfahrbahnen zu erreichen.
· In der Petristraße befindet sich noch bis zum 16.12.2022 eine halbseitige Verkehrsraumeinschränkung wegen einer Mauer- und Treppensanierung.
· Die Arbeiten unter Vollsperrung im Margarethenweg werden am Freitag, 18.11. planmäßig abgeschlossen.
· Die Telekom ist weiterhin mit dem Breitbandausbau am Richteberg, Lindenallee sowie Nebengassen bis zum 25. November beschäftigt.
Wilbich. Die L 2027 vom Abzweig der L 2032 nach Wilbich wird derzeit umfassend saniert. Die Fertigstellung ist im I. Quartal 2021 geplant. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden, da im Winter die Witterungsverhältnisse einen großen Einfluss haben, so das Landesamt für Straßenbau in Leinefelde. Die ausgewiesene Umleitung über die L 2032, L 1003, Geismar und L 1007 behält unverändert ihre Gültigkeit.