Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 16. November 2022 die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Nach dem Berliner Landeswahlgesetz müssen diese Wahlen nun binnen einer Frist von 90 Tagen in ganz Berlin wiederholt werden. Denkbar wäre laut einer Mitteilung des Berliner Landeswahlleiters als Wahltermin der 12.
Februar 2023.