Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Durch die Zensusverschiebung ist es erforderlich, die Einrichtungsleitungen bzw. Träger von Sonderbereichen, zu denen Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte zählen, erneut zu kontaktieren, um die im letzten Jahr übermittelten Daten auf Aktualität zu überprüfen.

Mit der Vorbefragung im Jahr 2020 wurden unter anderen Informationen zu Art beziehungsweise Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) erhoben, die nun auf Gültigkeit geprüft werden. Im Gegensatz zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ist die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen eine Vollerhebung. Daher müssen diese dem Thüringer Landesamt für Statistik zum neuen Zensusstichtag 15. Mai 2022 bekannt und aktuell sein.

Zu Wohnheimen zählen beispielsweise Studierendenwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig. Zu Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Die Teilnahme an der Aktualisierung der Vorbefragung erfolgt in der Regel über einen Online-Fragebogen. Dem Thüringer Landesamt für Statistik ist bewusst, dass für viele Einrichtungen und deren Träger die Lage aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin angespannt ist. Dennoch möchten wir alle Berichtspflichtigen bitten, die im Jahr 2020 übermittelten Angaben auf Richtigkeit zu prüfen und bei Bedarf zu korrigieren.