Die Zahl der Frauen, die in Deutschland von Gewalt betroffen sind, ist nach wie vor erschreckend hoch: Nach Dunkelfeldforschungen ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen und jeden dritten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. „Jeder von Gewalt betroffenen Frau den Schutz und die Beratung zu gewähren, die sie – akut und längerfristig – braucht, ist eine Verpflichtung und das Ziel, auf das wir gemeinsam hinarbeiten müssen.“, so die Landesgleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler.
Entsprechend dem Auftrag aus der Istanbul-Konvention sind alle Anstrengungen zu unternehmen, die der Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern und zur Verbesserung der Hilfestrukturen dienen. „Ich begrüße ausdrücklich den Antrag der regierungstragenden Fraktionen im Thüringer Landtag, dass für eine Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen ein Aktionsplan entwickelt und eine Koordinierungsstelle gemäß der Konvention eingerichtet und hierzu ausreichend Personal im Haushalt 2021 sowie darüber hinaus zur Verfügung gestellt wird.“
„Wichtig ist auch die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit über das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen sowie zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten dagegen.“ Am 25.11.2020 werden daher verschiedene öffentliche Gebäude in Erfurt orange angestrahlt, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Auch im Regierungsviertel wird mit einer Illumination und einer gehissten Fahne auf den Aktionstag “Nein zu Gewalt gegen Frauen” aufmerksam gemacht.
In Thüringen können sich betroffene Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben, direkt an die Thüringer Frauenhäuser und Interventionsstellen wenden. Die Rufnummern sind unter https://www.thueringen.de/th10/gb/netzwerke/frh/index.aspx abrufbar. Visitenkarten mit dem Hilfenetzwerk und den Kontaktdaten der Thüringer Frauenhäuser und Interventionsstellen liegen außerdem zur Auslage und Aushändigung in den 530 Thüringer Apotheken.
Zudem können betroffene Frauen Unterstützung über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ finden. Unter der bundesweiten Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte unterstützt die bundesweite Initiative „#stärkeralsgewalt“ hin. Die Initiative stärkt Menschen, damit sie Gewalt verhindern und bündelt Angebote und Informationen, die dabei helfen, Gewaltformen besser zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und Auswege aus der Gewalt zu finden.
Hintergrundinformation:
Der Internationale Aktionstag „Nein zu Gewalt gegen Frauen“ findet alljährlich am 25. November statt.
Istanbul-Konvention bezeichnet das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung (Artikel 39), sexuelle Belästigung (Artikel 40).
Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich die Bundesregierung mit den Bundesländern und den Kommunen dazu, die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorantreiben. Die Konvention erfordert umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Dazu zählt u.a. die ausreichende Finanzierung von Schutzeinrichtungen, ebenso die bedarfsgerechte Finanzierung der Beratungsstellen.