Im Rahmen der zurzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene findet sich in dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe 9 (Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz) die Forderung, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in der bisherigen Form abgeschafft werden soll.

„Diese Absicht kritisieren die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) und ich als ihr Vorsitzender deutlich! Wir brauchen in diesen Zeiten nicht weniger, sondern gerade mehr Transparenz und dafür ein modernes Gesetz“, so Thüringens Informationsfreiheitsbeauftragter Tino Melzer, der in diesem Jahr IFK-Vorsitzender ist.

Das IFG hat sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluierung bewährt. Es ist in Deutschland etabliert und im demokratischen Teilhabeprozess nicht mehr wegzudenken. Nicht nur für Journalistinnen und Journalisten ist es ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen. Auch die Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht auf Informationszugang, um sich selbst – gerade in Zeiten der Verbreitung von Fake News und gezielter Desinformation –umfassend zu informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor den von Desinformation ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland. Dass dadurch auch unbequeme Informationen ans Licht kommen und einer öffentlichen Auseinandersetzung zugänglich gemacht werden, ist Ausdruck einer starken und wehrhaften Demokratie. So kann es gelingen, Missstände aufzudecken und zu beseitigen.

Das Recht auf Informationszugang bietet nicht nur die Möglichkeit der Kontrolle, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln dadurch zu stärken, dass Informationen transparent zur Verfügung gestellt werden. Auf europäischer Ebene ist es ein in Artikel 42 der Europäischen Grundrechtecharta verbrieftes Bürgerrecht. Der Bund sollte nicht hinter europäische Standards zurückfallen. „Der damals gewollte Paradigmenwechsel zur Einführung eines Bundes-IFGs würde durch den jetzigen Vorschlag zur Abschaffung einen massiven Rückschritt bedeuten!“, so Melzer.

Die IFK fordert von den Parteivorständen der CDU, CSU und SPD, den Vorschlag zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene nicht aufzugreifen. Das gilt auch für eine Ersetzung des Gesetzes durch andere, möglicherweise schwächere Auskunftsansprüche. Stattdessen ist das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten weiterzuentwickeln.

Tino Melzer

Vorsitzender der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland und Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit