Angesichts der drastisch steigenden Corona-Fallzahlen erhöht der Thüringer Landtag seine Schutzmaßnahmen. Um an der kommenden Plenarsitzung vom 17. bis 19. November teilnehmen zu können, müssen die Abgeordneten und Mitarbeiter einen negativen Test nachweisen. Kann ein negatives Testzertifikat nicht vorgewiesen werden, ist eine Teilnahme am Plenum nur auf einem Tribünen-Platz möglich. Zudem muss während der gesamten Sitzung eine FFP2-Maske getragen werden.
„Die Infektionszahlen schnellen in die Höhe. Noch nie war die Inzidenz so hoch wie in diesen Tagen. Deshalb habe ich weitere konsequente Sicherheitsvorkehrungen angewiesen“, sagt Landtagpräsidentin Birgit Keller. „Das Parlament muss unbedingt arbeitsfähig bleiben, um weiter wichtige Entscheidungen für Thüringen treffen zu können. Auch geht der Schutz der Abgeordneten und Mitarbeiter im Haus vor. Höchste Priorität hat die Gesundheit der Menschen. Wir können das Risiko einer Ansteckung im Plenum weiter drastisch reduzieren, wenn alle Teilnehmenden nachweisen, dass sie negativ getestet sind“, sagt Landtagspräsidentin Birgit Keller.
Der Test muss durch medizinisches Personal durchgeführt werden und darf am Tag des Zutritts zum Landtag nicht älter als 24 Stunden bei einem Schnelltest oder 48 Stunden bei einem PCR-Test sein. Der Landtag stellt entsprechende Testangebote zu den Plenumstagen zur Verfügung.
Seit der Pandemiestufe drei können keine Besucherinnen und Besucher die Tribüne im Plenarsaal betreten. Die Sitzungen können weiterhin im Livestream verfolgt werden.