Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Deutsche Bahn AG sind bei der Realisierung des Gäubahntunnels einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Die Frage der Kostenabgrenzung zwischen dem bundesfinanzierten Bedarfsplanvorhaben Stuttgart – Singen – Zürich (Gäubahn) und dem Projekt Stuttgart 21 ist geklärt.
Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Mit der nun geschaffenen Klarheit zur Kostenabgrenzung liegen die wesentlichen Voraussetzungen für eine zügige Planungsaufnahme des neuen Gäubahntunnels vor. Das ist eine gute Nachricht für Baden-Württemberg und die Schiene.“
Jetzt bedarf es noch der Zustimmung der Partner des Projekts Stuttgart 21. Dann ist der Weg frei für die Umsetzung des neuen Konzepts der Gäubahn. Der Ausbau der Gäubahn ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans fest verankert.
Die im Rahmen der Planungen für den Deutschlandtakt erarbeitete Neukonzeption sieht einen erheblich erweiterten Ausbauumfang vor. Dazu zählt eine neue Anbindung der Strecke Stuttgart – Zürich an die Neubaustrecke Stuttgart – Ulm am Flughafen Stuttgart mittels eines etwa elf Kilometer langen Tunnels. Damit wird die bisherige Planung für die Gäubahn-Anbindung abgelöst, die eine gemischte Nutzung von Fern- und Nahverkehr auf der bestehenden S-Bahn-Strecke vorsah. Wegen befürchteter Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität und die Kapazitäten der S-Bahn-Strecke stand diese Lösung in der Kritik, die mit der Tunnellösung nun komplett vermieden werden. Fern- und Regionalverkehr werden wesentlich beschleunigt, während die bisherige S-Bahnstrecke zum Flughafen auch weiterhin der S-Bahn vorbehalten bleibt.
Für das mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,2 bewertete Bedarfsplanvorhaben ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH sind Investitionen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro vorgesehen.