Bei der Stadtratsitzung stellte die CDU/FWG/FDP-Fraktion im Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis folgenden Antrag. In dem Beschlussvorschlag heißt es: 1. Der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis sieht in der Schulliegenschaft in der Elisabethstraße in Worbis ein großes Entwicklungspotenzial und bittet den Landkreis
Eichsfeld als Schulträger, diesen Standort zur Gewährleistung des Schulschwimmsports perspektivisch um eine Schwimmhalle zu erweitern.
Für den Standort spricht insbesondere, dass es sich um eine kreisliche Liegenschaft handelt, er über eine genügend große noch bebaubare Fläche verfügt und sich die Schulgebäude der Grundschule, der Regelschule sowie des Gymnasiums, die Sporthallen, die Bushaltestelle für den Schülertransport und die Schulschwimmhalle dann an einem Ort befinden würden (Schulcampus Worbis).
2. Die Stadt Leinefelde-Worbis wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Realisierung des Projekts einbringen, dieses unterstützen und positiv begleiten.
Begründung
Seit mehreren Jahren steht die Zukunft der Schwimmhalle „Wipperwelle“ in Worbis auf der Agenda der Stadt Leinefelde-Worbis. Sowohl die städtischen Gremien als auch vielfaches bürgerschaftliches Engagement waren und sind bemüht, eine Lösung zu finden.
Verschiedene Ideen und Konzepte wurden entwickelt und diskutiert, finanzielle Mittel zur Unterhaltung des Objekts in Größenordnung in den vergangenen Jahren durch die Stadt aufgebracht. Es zeichnete sich jedoch ab, dass es insbesondere aufgrund der zu geringen Besucherzahlen und des zukünftig aufzubringenden Investitionsvolumens für eine Modernisierung und Ertüchtigung der Technik zunehmend schwieriger wird, das Objekt in städtischer Verantwortung zu halten.
Allenfalls die Belegung durch das Schulschwimmen der Grundschüler führt zu höheren Nutzerzahlen. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass es im Landkreis Eichsfeld eine große Bäderdichte gibt. Allein die Stadt Leinefelde-Worbis verfügt derzeit über zwei Hallenbäder in Leinefelde und Worbis sowie ein Freibad in Hundeshagen.
In den letzten Wochen hat die Diskussion um die Zukunft der „Wipperwelle“ erneut Fahrt aufgenommen, nicht zuletzt deshalb, weil die Stadt nunmehr eine Perspektiventscheidung durch Verkauf treffen möchte, die über den Tag hinaus Bestand haben soll.
Die „Wipperwelle“ stand in der Vergangenheit immer wieder auch auf der Tagesordnung der CDU/FWG/FDP-Stadtratsfraktion. Die CDU/FWG/FDP-Fraktion möchte mit diesem Antrag heute einen Weg aufzeigen, wie es auch zukünftig möglich sein kann, Schulschwimmen in Worbis anzubieten.
Das Schulschwimmen ist Teil des Sportunterrichts an den Thüringer Grundschulen. Der entsprechende Stundenplan wird vom Freistaat Thüringen aufgestellt. Aufgabe der jeweiligen Schulträger – und somit auch des Landkreises Eichsfeld – ist es, die sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung bereitzustellen und zu unterhalten, also die räumlich-technischen Voraussetzungen sowie alle sächlichen Bedingungen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung; mithin auch den Schulschwimmsport zu organisieren.
Der Landkreis Eichsfeld bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der in der Region vorhandenen Bäder, so auch der stadteigenen „Wipperwelle“ in Worbis. In der Vergangenheit hat sich vor diesem Hintergrund leider der Eindruck verfestigt, die Stadt Leinefelde-Worbis sei für den Schulschwimmsport verantwortlich und müsse ein entsprechendes Angebot vorhalten; dies ist jedoch mitnichten so. Adressat und Aufgabenträger ist der Landkreis Eichsfeld.
Die Verkaufsabsicht der Stadt Leinefelde-Worbis führt auch nicht, wie gelegentlich behauptet wird, zur sofortigen Schließung des Objekts. Vielmehr erhält die „Wipperwelle“ durch den Verkauf eine mehrjährige Perspektive. Dies wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch nicht der Fall, bliebe die „Wipperwelle“ im Eigentum der Stadt.
Der beschriebene Zeitraum sollte genutzt werden, einen Prozess in Gang zu setzen, an dessen Ende eine Schwimmhalle auf dem Schulcampus Worbis in Verantwortung des Aufgabenträgers Landkreis Eichsfeld stehen könnte. Ein solcher Neubau wäre mit Sicherheit auch kostengünstiger zu realisieren als die Summe der bereits investierten und zukünftig zu investierenden Mittel für den Erhalt der „Wipperwelle“.
Begründung der Dringlichkeit nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung
Die besondere Dringlichkeit liegt darin begründet, dass vor dem Hintergrund des aktuellen Diskussionsprozesses bereits in der Stadtratssitzung am 27. September 2021 eine Alternative aufgezeigt werden soll, wie das Schulschwimmen in Worbis eine Zukunft haben könnte. Der Prozess soll mit einem starken Appell aus dem Stadtrat heute beginnen.
Michael Apel
Vorsitzender der
CDU/FWG/FDP-Stadtratsfraktion