In Thüringen werden anhand von Meldungen ausgewählter Wahlbezirke am Wahltag Zwischenstände zur Höhe der Wahlbeteiligung festgestellt. Bis 12 Uhr haben rund 24,6 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme in einem Wahllokal abgegeben. Bei der letzten Bundestagswahl in 2017 betrug die Urnenwahlbeteiligung zur selben Zeit
24,5 Prozent.
Der Landeswahlleiter weist auf Folgendes hin:
Die Briefwähler sind bei diesem Ermittlungsergebnis nicht enthalten.
Nach Umfragen bei den Gemeinden haben bis Freitag vor dem Wahltag ca. 22,5 Prozent der Wahlberechtigten im Vorfeld von der Briefwahl Gebrauch gemacht.
Somit haben unter Berücksichtigung der Briefwähler insgesamt ca. 47,1 Prozent der
Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben (2017: 39,5 Prozent).
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz weist auf Folgendes hin:
1. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte verlegt haben, können Sie trotzdem im Wahllokal wählen gehen. Zur Feststellung der Wahlberechtigung ist zwingend der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
2. Bürger, die die Briefwahlunterlagen erhalten, aber noch nicht an die Gemeinde zurückgesandt haben, können die Briefwahlunterlagen noch bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckten Adresse bei der Gemeinde – nicht im Wahllokal – persönlich abgeben.“