Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen ausgewählten Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben.