Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen zwei Stimmen:
•       eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines
Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des
Stimmzettels) sowie
•       eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei mit allen
von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort
festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des
Stimmzettels).