Bundesverkehrsminister Scheuer hat heute im Rahmen eines virtuellen Treffens mit seiner Schweizer Kollegin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, eine Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr unterzeichnet. Das Abkommen knüpft an die Ressortvereinbarung aus dem Jahr 1996 an und stellt die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich des Schienenverkehrs dar.
Bundesminister Andreas Scheuer: „Vor 25 Jahren haben sich unsere beiden Länder darauf verständigt, wie sich die Kapazität der Nord-Süd-Achse auf der Schiene erhöhen lässt. Eine weise Entscheidung, denn die globalisierte Welt hat uns mehr Personen- und Güterverkehr gebracht. Gleichzeitig stehen wir vor den Herausforderungen des Klimawandels, denen wir vor allem mit der starken Schiene begegnen müssen. Deutschland hat verschiedene Abschnitte der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel auf vier Gleise ausgebaut. Zudem hat das deutsche Parlament den Vollausbau mitsamt der dafür nötigen Finanzierung beschlossen. Die Schiene nach vorne zu bringen kostet Kraft. Umso mehr wissen wir die Zusammenarbeit mit der Schweiz zu schätzen.“
Die wichtigsten Ziele des neuen Ressortabkommens sind:
Die Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung.
Eine intensive Zusammenarbeit bei der Entwicklung und beim Aufbau eines vertakteten Fahrplankonzeptes im internationalen Schienenpersonenverkehr.
Die verstärkte Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der technischen Parameter im grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Intensivierung von Tages- und Nachtzugverbindungen im internationalen Schienenpersonenfernverkehr.
Im Artikel 1 des Abkommens heißt es:
Die Vertragsparteien streben an, den grenzüberschreitenden Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere auch mit Blick auf dessen europäische Bedeutung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nachhaltig zu stärken. Dazu streben sie insbesondere an,
1. die Voraussetzungen für bessere Verbindungen im internationalen Schienenpersonenverkehr einschließlich für Nachtzüge zu schaffen,
2. den Schienengüterverkehr nachhaltig zu stärken,
3. sich für einen höheren Anteil des Schienenpersonennahverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr einzusetzen,
4. die Steigerung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit des Systems Eisenbahn zu
fördern und
5. die weitergehende Harmonisierung von technischen Standards im Bereich Eisenbahn auf europäischer Ebene voranzutreiben.