Das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht hiermit erstmalig vorläufige Angaben zur Todesursachenstatistik, die zum Zeitpunkt der Auswertung 99,6 Prozent der Fälle umfasst. Die Todesursachenstatistik verarbeitet die Angaben zu den Todesursachen und den Umständen des Todes nach den Angaben auf dem Totenschein. Auf der Basis des Regelwerks der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird anhand dieser Eintragungen, die als Kausalkette von dem unmittelbar zum Tode führenden Leiden bis zum Grundleiden zurückführen, die Todesursache ermittelt.

Zum endgültigen Ergebnis sind Veränderungen an den Daten zu erwarten. Hintergrund ist, dass zeitlich verzögerte Nachmeldungen, Korrekturen oder Austauschdaten anderer Länder zum Stichtag der Auswertung noch nicht vorlagen. Die endgültigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik liegen voraussichtlich Ende des 3. Quartals vor.

COVID-19-Sterbefälle werden auf zwei Meldewegen erfasst: zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Landesgesundheitsbehörden veröffentlichen COVID-19-Sterbefallzahlen nach dem IfSG.

Zwischen den beiden Statistiken kann es verfahrenstechnisch bedingt zu Diskrepanzen bezüglich der COVID-19-Sterbefälle kommen. Ein Vergleich dieser beiden Statistiken ist daher nur eingeschränkt möglich.