Am kommenden Dienstag, 6. Juli 2021 findet um 17:00 Uhr im Gemeindesaal des Dingelstädter Ortsteiles Silberhausen die Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt. Bürgermeister Andreas Fernkorn lädt dazu herzlich ein und verweist auf folgende Punkte:
∙ Bevor wir mit der eigentlichen Tagesordnung beginnen, ist die Auszeichnung der Gewinner vom STADTRADELN 2020, der Begrüßung des Seniorenbeirates der Stadt Dingelstädt und die Auszeichnung und Verabschiedung der Feuerwehrkameraden in die Alters- und Ehrenabteilung vorgesehen.
∙ Im Anschluss der Ehrungen möchten wir mit den Gemeinderäten aus Bickenriede und Zella den Tagesordnungspunkt (TOP) 3 vorberaten bzw. besprechen.
- Festlegung der Tagesordnung
- Protokollkontrolle, vom 27.04.2021 – Öffentlicher Teil
- Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Dünwald
- Bußgeldkatalog Ordnungsbehördliche Verordnung Stadt Dingelstädt 5. Umsatzbesteuerung der Kommunen auf der Grundlage der Neuregelung des § 2b UStG 6. Einlage in den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
- 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Helmsdorf
- Finanzierung der Sanierung, Revitalisierung und Modernisierung des kommunalen Hallenbades der Stadt Dingelstädt
- Beschluss Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan DS Nr. 24-2 „Siechenberg 2“ – 2. Änderung – Erweiterung Wohnstandort
- Beschluss über die Abwägung zur Bürgerbeteiligung und Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“ des Bebauungsplanes Nr. 24-2 „Siechenberg 2“- Änderung 2 – Erweiterung Wohnstandort – OS Dingelstädt
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 24-2 „Siechenberg 2“- Änderung 2 – Erweiterung Wohnstandort – OS Dingelstädt
- Beschluss Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan DS Nr. 30 „Am Lohberg I“ der Stadt Dingelstädt – OS Dingelstädt
- Beschluss über die Widmung der Gemeindestraße „An der Flachsröste“ der Stadt Dingelstädt, OS Kreuzebra
- Informationen und Anfragen
- Bürgerfragestunde
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Weiterhin verweise ich auf den § 36 a der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der zurzeit gültigen Fassung. Dieser bietet die Möglichkeit von Sitzungen in Form von Videokonferenzen. Eine vorherige Feststellung der Notlage durch den Bürgermeister ist erforderlich. Eine Notlage ist z. B. nur dann gegeben, wenn keine Räumlichkeiten zur Einhaltung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.
Bei Präsenzsitzungen sind folgende Hygieneregeln (Hygienekonzept) zu beachten: ∙ Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
∙ Bitte halten Sie die vorgeschriebenen Abstände von mindestens 1,5 m ein. Die geforderten Abstandsregeln werden umfangreich gewährleistet. Gruppenbildung während der Sitzungspausen ist untersagt.
∙ Bitte nehmen Sie nach Eintritt des Sitzungsraumes direkt ihren Sitzplatz ein.
∙ Die Teilnehmerzahl des Stadtrates wird auf ein Minimum beschränkt.
Verwaltungsmitarbeiter nehmen nur in dem Umfang teil, wie dieses von den zu behandelnden Themen unbedingt notwendig ist. Gäste werden gebeten, auf ihr Recht zur Teilnahme an der Sitzung zu verzichten, soweit Sie keine Belange in der Bürgerfragestunde vorbringen wollen.
∙ Es besteht im Vorfeld der Sitzung die Möglichkeit eines freiwilligen Covid-19 Antigen Selbsttest.
∙ Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder eine FFP-2-Maske sollte während der gesamten Sitzung getragen werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Desinfektion der Hände beim Betreten des Sitzungssaales dringend empfohlen wird.
∙ Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist die Teilnahme an der Sitzung untersagt.