Am 9. Juni 2021 wurde das 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im Bundesgesetzblatt Nr. 29 veröffentlicht. Darin wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen auf jeweils ein Viertel reduziert.

Für Thüringen sind zur Bundestagswahl 2021 somit
– den Landeslisten mindestens 442 Unterstützungsunterschriften und
– den Kreiswahlvorschlägen mindestens 50 Unterstützungsunterschriften
beizufügen.