Wer derzeit seinen Impfpass nicht findet, aber einen Termin für eine Covid-19-Impfung hat: Keine Panik, auch ohne Pass kann man sich impfen lassen. Dann wird eine Bescheinigung ausgestellt. Später kann ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung im Heft nachtragen. Covid-19-Impfungen sollen in Kürze zudem digital nachweisbar sein, etwa mit einem Zertifikat, das sich in einer App auf dem Handy speichern lässt.
Dennoch sollte man frühere Impfungen belegen können: Fehlen die Nachweise, gilt man als ungeimpft, so schreibt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ in der Rubrik Leserfrage in seiner aktuellen Ausgabe.
Frühere Impfungen nachvollziehen
Eine gründliche Suche nach dem Heft ist erfolglos geblieben? „Dann beginnt meist eine mühsame Detektivarbeit“, sagt Professor Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin, in der „Apotheken Umschau“.Patientinnen und Patienten können versuchen, aus ärztlichen Unterlagen Infos zu früheren Impfungen einzuholen. Eventuell sind die Daten in Arztpraxen gespeichert: So bleiben Impfungen mindestens zehn Jahre in der Patientenakte gespeichert. Gute Adresse für junge Erwachsene: die Kinderarztpraxis. Nach der Kindheit wird vor allem in der Hausarztpraxis geimpft. Wer diese lange nicht gewechselt hat, findet Infos leichter heraus. Sonderimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut übernehmen oft spezialisierte Reisemediziner.
Im Zweifel: Doppelt impfen lassen
Lassen sich keine Infos zu früheren Impfungen in Erfahrung bringen, sollte man wichtige Impfungen wie Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Diphterie oder Tetanus lieber nachholen. Im Zweifel wird also doppelt geimpft – das schadet nicht: Laut Stiko geht von zusätzlich verabreichten Impfungen in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Das Wichtigste ist ein sicherer Schutz.
Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 6A/2021 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich.