Im neuen Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld ist die Stelle eines neuen Leiters bzw. Leiterin für die Gemeinschaftsunterkunft auf Bodenstein ausgeschrieben. Was im Detail gefordert wird, lesen Sie hier:

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle eines Leiters Gemeinschaftsunterkunft (m/w/d) in der Gemeinschaftsunterkunft Bodenstein in Vollzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
 Leitung Gemeinschaftsunterkunft

 Leitung der Gemeinschaftsunterkunft: Betriebswirtschaftliche Planung, Personal- und Objektgestaltung

 Umsetzung und Treffen von Anordnungen im Rahmen der Wohnheimordnung
 Abhaltung von Sprechstunden, Beschwerdemanagement
 Gewährleistung der Belegung nach sozialverträglichen Gesichtspunkten

 Erfassung der aktuellen Belegung (Führen der Zu- und Abgangslisten); Kontakt zur Ausländerbehörde mit Meldefunktion

 Überwachung des Bestands und Beschaffung von Material und Ausstattungsgegenständen; Sicherstellung der notwendigen Arbeitsabläufe und Funktionalität des Objektes/Inventars

 Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B. Reinigung, Sicherheit, Flüchtlingssozialarbeit); Netzwerkarbeit

 Sicherstellung der Zusammenarbeit und Pflege von Kontakten mit Lieferanten, Ausländerbehörde, Polizei, Feuerwehr, Landesaufnahmestelle, u. a.

 Bekanntmachung des Asylbewerbers/Flüchtlings mit seiner Umgebung (z. B. ÖPNV, Angebote/Werte/Regeln) sowie Information über Abläufe in der Gemeinschaftsunterkunft

 Hilfestellung bei der Regelung des Zusammenlebens von Menschen verschiedener
Kulturkreise
 Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung
 Büroorganisation
 Frühzeitiges Erkennen und Lösen möglicher Konflikte und Durchführung deeskalierender Maßnahmen

 Sozialarbeit

 Förderung des gegenseitigen respekt- und rücksichtsvollen Umgangs der Bewohner untereinander und ihrer Mitverantwortung an der Gestaltung des Zusammenlebens in der Gemeinschaftsunterkunft

 Förderung des gegenseitigen respekt- und rücksichtsvollen Umgangs der Bewohner mit der einheimischen Bevölkerung, maßgeblich der unmittelbaren Nachbarschaft
 Vermittlung von Kontakten im Wohnumfeld und ggf. Konfliktmanagement bei Problemen mit Nachbarn

 Schutz der Bewohner, insbesondere Kinder (Kindeswohlgefährdung) und Frauen, vor psychischer und physischer Gewalt

 Schaffung von Beschäftigungs- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche; Motivation zur Teilnahme
 Hausaufgabenhilfe
 Organisieren des ersten Sprachkurses – Vermittlung in bestehende Sprachkursangebote
 Bereitstellung sprachlicher Vermittlungs- und Unterstützungsangebote zur Erweiterung der sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen unter Zuhilfenahme der bestehenden Ressourcen

 Hilfe zur Selbsthilfe bei der Lösung familiärer und sozialer Konflikte

 Information und Orientierung zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen und Entwicklung von aufenthaltsrechtlichen- und Rückkehrperspektiven

 Ermöglichung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge
 Stabilisierung in prekären Lebenssituationen und schweren Krisen
 Durchsetzung der Hausordnung

 Aufklärung und Unterstützung beim sachgerechten Umgang mit den Einrichtungsgegenständen in den Gemeinschaftsräumen und den eigenen Wohnräumen in der Gemeinschaftsunterkunft

 Aufklärung und Unterstützung beim sparsamen Umgang mit Strom, Wasser, Heizung
 Aufklärung und Unterstützung beim sachgerechten Umgang mit Müll/Mülltrennung
 Förderung der Integration
 Vermittlung und Unterstützung beim Zugang zu Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten
 Hilfe bei Schwangerschaft sowie bei Ernährung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern
 Vermittlung kultureller Standards des Zusammenlebens
 Begleitung zu Behörden und Hilfestellung bei schriftlichen Antragsformulare

 Aufklärung zu Rechten und Pflichten der Flüchtlinge (insbesondere Wohnsitzauflage bei Anerkennung, wenn keine lebensunterhaltssichernde Arbeit, Möglichkeit des Familiennachzugs unverzüglich nach Anerkennung)

 Hilfe bei Wohnungsproblemen (z. B. Beratung bei dringlichem Wohnungsbedarf), aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche

Die Bewerber (m/w/d) müssen über einen Abschluss Sozialarbeiter (m/w/d), Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und mit staatlicher Anerkennung sowie Diplompädagoge (m/w/d) mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen oder abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Sozialen Arbeit verfügen.

Weiterhin werden vorausgesetzt:
 Fremdsprachenkenntnisse, z. B. Englisch oder Arabisch
 selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise und Belastbarkeit
 ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
 Interkulturell sensible Kompetenz
 Empathie, Geduld und freundliches Auftreten
 ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein