In der heutigen Sitzung des Krisenstabes waren alle Teilnehmer erleichtert, dass auch am fünften Tag in Folge der Inzidenzwert unter dem Schwellenwert 100 liegt. Mit 8 Neuinfektionen in den zurückliegenden 24 Stunden sinkt die 7-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut heute im Landkreis Eichsfeld auf 80,00. Damit tritt die Bundes-Notbremse ab Sonntag, 00:00 Uhr außer Kraft und es gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2 Infektions schutz-Maßnahmenverordnung.
Die Mitglieder des Krisenstabes führen die rückläufige Entwicklung der Fallzahlen auf das gute Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zurück. Positiv eingeschätzt wurde aber auch die Impfbe reitschaft, welche sich daran bemessen lässt, dass die Anzahl der Erstimpfungen im Eichsfeld nach Aussage der KV über dem Thüringer Durchschnitt liegen.
Nachfolgende Regeln gelten ab Sonntag, 23. Mai 2021 im Landkreis Eichsfeld:
∙ AHA + L-Regeln
sind weiterhin einzuhalten und alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren
∙ Gleichstellung der Geimpften und Genesenen:
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
o den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, o den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zu rückliegt, oder
o den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff
∙ Ausgangssperre
entfällt ab Sonntag, 00:00 Uhr
∙ Kontaktbeschränkung
Treffen eines Haushaltes mit max. zwei fremden Personen, aus zwei zusätzlichen verschiedenen Haushalten
∙ Beerdigungen
bis 35 Personen
∙ Maskenpflicht
Im ÖPNV und beim Friseur reicht eine medizinische Maske, für Kinder ab 6-14 Jahren eine Alltagsmaske. Das gleiche gilt weiterhin in Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, Arztpraxen, bei Gottesdiensten und Fahrschulen.
∙ Einzelhandel
ist vollständig geöffnet; für Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs gilt für die Kunden:
o negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft, Kontaktnachverfolgung; pro Kunde 10 m2 Verkaufsfläche bei den ersten 800 m2, je 20 m2 pro Kunde ab 800 m2
∙ Körpernahe Dienstleistungen
Öffnung aller körpernahen Dienstleistungen sowie Solarien; Kunden müssen nur ein negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft vorweisen, wenn mind. eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht dauerhaft getragen werden kann.
∙ Blut- und Plasmaspende
Öffnung mit Hygieneschutzkonzept und Kontaktnachverfolgung möglich
∙ Gastronomie
Öffnung der Außengastronomie mit Termin und Kontaktnachverfolgung. (Innenräume bleiben geschlossen)
∙ Übernachtungsangebote für touristische Zwecke
Ist nur auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen/Häusern zulässig; Kontaktnachverfolgung erforderlich; Hotels bleiben geschlossen
∙ Kultur und Freizeiteinrichtungen
Autokinos, Außenbereiche von Museen und Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten, Musik- und Jugendkunstschulen für Einzelun terricht dürfen öffnen; Kontaktnachverfolgung erforderlich.
∙ Sport
o Kontaktloser Individualsport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen o Kontaktloser Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bis 5 Personen erlaubt; negatives Testergebnis für Trainer/Trainerin nötig o Schwimmbäder sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation und Schwimmunterricht geöffnet – zusätzlich zum seit 17.5. in Weimar wieder möglichen Schulschwimmen (Anfangsschwimmunterricht)
o Fitnessstudios sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation geöffnet.
∙ Schulen
Präsenzunterricht für alle. Die Organisation dieser Phase in der jeweiligen Schule obliegt der Schulleitung. Daher kann es unterschiedliche Verfahrensweisen geben. Die Masken- und Testpflicht bleibt bestehen.
Weitere Infos unter :https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus
Insgesamt sind am heutigen Tag noch 288 Einwohner des Landkreises Eichsfeld mit COVID 19 infiziert.
Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Fallzahlen im Überblick:
Stand: 21.05.2021
Neuinfektionen letzte 24 h: 8*
Patienten stationär: 11**
davon stationär/schwere Verläufe: 6**
Verstorbene: 232* / 235**
Gesamtzahl der Infizierten: 6.119*
7-Tages-Inzidenz: 79,0*
*Quelle RKI, 00:00 Uhr
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**Quelle LK EIC: 08:00 Uhr
Auf die Städte, Landgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften verteilen sich die 288 Infizierten am 21.05.2021 wie folgt:
Gemeinde Niederorschel: 11
Landgemeinde Am Ohmberg: 10
Landgemeinde Sonnenstein: 17
Stadt Dingelstädt: 23
Stadt Heilbad Heiligenstadt: 37
Stadt Leinefelde-Worbis: 103
VG Eichsfeld-Wipperaue: 24
VG Ershausen/Geismar: 10
VG Leinetal: 14
VG Lindenberg/Eichsfeld: 18
VG Uder: 7
VG Hanstein-Rusteberg: 7
VG Westerwald-Obereichsfeld: 7
Hinweis:
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben, wenn sie Kon takt (mindestens 10 Minuten, weniger als 1,5 m Abstand ohne Mund-Nasen-Bedeckung) zu ei ner positiv getesteten Person hatten.
Bitte melden Sie sich außerdem beim Gesundheitsamt unter 03606 650 5555 bzw. gesundheits amt@kreis-eic.de. Gleiches gilt, wenn Ihre Corona-Warn-App Ihnen ein hohes Risiko durch Kon takt zu einer positiven Person anzeigt.
Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf den Websites des Freistaates Thürin gen oder des Landkreises Eichsfeld.
https://thueringen.de/
https://www.kreis-eic.de/informationen-zum-coronavirus.html
Die Hotline des Gesundheitsamtes 03606 650 5555 ist von Montag bis Sonntag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.