Landrat Dr. Henning erteilt Pferdekutschenverbot eine Absage – Per E-Mail hat der Kampagnenleiter Peter Höffken vom PETA Deutschland e. V. an den Landrat die Bitteb herangetragen, aufgrund des Unfalls mit einer Kutsche am vergangenen Sonntag in Heilbad Heiligenstadt, die Möglichkeit eines Pferdekutschenverbotes für den Landkreis Eichsfeld zu prüfen.
Nach entsprechender Prüfung ist das Rechts- und Ordnungsamt zu dem Ergebnis gekommen, dass es weder Anlass noch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein kreisweites generelles Verbot von Kutschfahrten gibt.
In seinem Antwortschreiben an PETA Deutschland e. V. verweist Landrat Dr. Henning darauf, dass die Straßenverkehrsordnung zwar die Grundlage für die Sperrung von Straßen für den Verkehr mit Pferdekutschen vorsieht, jedoch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung hierbei nur unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall möglich ist. Erforderlich sei eine Einzelfallprüfung, die aber nur zu einem punktuellen Verbot innerhalb des Landkreises führen könne. Ein Verbot für den gesamten Landkreis, das nicht einzelfallbezogen sei, wäre dagegen rechtswidrig und könne aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht erlas-
sen werden.
Des Weiteren stellt der Landrat fest, dass auch aus tierschutzrechtlicher Sicht ein Verbot von Pferdekutschen nicht angezeigt ist. Es sei anerkannt, dass Gründe des Tierwohls dem Betrieb von Pferdekutschen grundsätzlich nicht entgegenstehen. Das Ziehen der Kutschen beeinträchtige Pferde weder in ihrem Verhalten noch in ihrer Gesundheit.
Auf den Landkreis bezogen weist Herr Dr. Henning weiter darauf hin, dass der überwiegende Teil ländlich geprägt ist und Pferde nur gelegentlich für Kutschfahrten verwendet werden. Zumeist seien die Tiere auf der Weide oder im Stall. So seien bisher keinerlei tierschutzrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der Durchführung von Kutschfahrten im Landkreis festgestellt worden.
Abschließend betont der Landrat, dass er dem von PETA angestrebten Pferdekutschenverbot letztendlich auch deshalb eine Absage erteilen müsse, weil der Umgang mit Pferden und Kutschen zum festen Bestandteil der Kultur und Tradition des Landkreises Eichsfeld gehört. So sehe es Dr. Henning nicht als gerechtfertigt an, die jährlich stattfindende Pferdewallfahrt in Etzelsbach durch ein derartiges Verbot in Frage zu stellen und mit einer bis auf das 17. Jahrhundert zurückgehenden Tradition zu brechen.