Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den geplanten EU Wiederaufbaufonds gestoppt. Das hat das höchste deutsche Gericht heute mitgeteilt. Damit steht dem Start des 750 Milliarden Euro schweren Programms für den wirtschaftlichen Aufbau Europas nach der Corona-Pandemie von deutscher Seite vorerst nichts mehr im Wege. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee begrüßte die Entscheidung: „Die Ablehnung des Eilantrags ist Rückenwind für eine schnelle wirtschaftliche Erholung nach der Krise. Thüringen wird in erheblichem Maße von dem EU-Wiederaufbaufonds profitieren. Ich gehe davon aus, dass die vorgesehenen Mittel nun zügig fließen können.“

So erhält der Freistaat aus dem Fonds insgesamt knapp 94 Millionen Euro an REACT-EU-Mitteln, die vom Land direkt für die Förderung von Forschung und Investitionen bereitgestellt werden. Zudem können Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch Fördermittel aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) erhalten, über den im Rahmen verschiedener Bundesprogramme insbesondere Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft durch erneuerbaren Wasserstoff, klimafreundliche Mobilität oder nachhaltiges Bauen unterstützt werden sollen.

Der im Sommer 2020 beschlossene EU-Wiederaufbaufonds ist das wichtigste Konjunkturpaket der EU zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Die Mittel sollen bis 2023 als Zuschüsse und Darlehen in öffentliche und private Investitionen, strategisch wichtige Wirtschaftsbereiche (wie z.B. den pharmazeutischen Sektor und die Digitalisierung) sowie den Klimaschutz fließen.

Die EU-Kommission kann mit der Auszahlung der Gelder allerdings erst beginnen, wenn alle 27 Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. In Deutschland hatten Bundestag und Bundesrat dem Konjunkturpaket im März dieses Jahres zugestimmt. Gegen die Schulden, die die EU-Mitgliedsstaaten zur Finanzierung dieser Maßnahmen aufnehmen müssen, richteten sich allerdings der Eilantrag und die Verfassungsbeschwerde eines Bürgerbündnisses.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag, wie heute offiziell mitgeteilt, am 15. April abgelehnt hat, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das entsprechende Gesetz nunmehr unterzeichnen. Über die eigentliche Verfassungsklage ist noch nicht entschieden, allerdings sprechen laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Gründe „gegen eine Berührung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags“ und damit gegen einen Erfolg der Klage.