Das Thüringer Gesundheitsministerium hat heute der Stadt Weimar die Zustimmung zu einem Modellprojekt im Zeitraum vom 29. bis 31. März 2021 erteilt. Demnach dürfen Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Galerien und Gedenkstätten im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile entsprechend des vorgelegten Konzepts unter Auflagen für drei Tage noch vor Ostern öffnen. Was gilt konkret?
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Ich freue mich sehr, dass es mit dem Modellprojekt in Weimar nun so schnell klappt. Das ist nur durch die engagierte Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich geworden. Dafür mein herzlicher Dank. Das Modellprojekt wird uns helfen, Wege zu finden, wie wir Öffnungsstrategien in Zukunft mit und trotz relativ hoher Infektionszahlen umsetzen können. Dies funktioniert nur, wenn die Öffnungen im Einklang mit Tests und einer datenschutzkonformen elektronischen Kontaktnachverfolgung erfolgen. Ich bin nun sehr gespannt auf die Ergebnisse und wünsche der Stadt Weimar bei der Durchführung viel Erfolg.“
„Wir haben uns als Stadt in den letzten Wochen intensiv auf das beantragte Modell vorbereitet. Mit den zahlreichen Schnelltestzentren und der Luca-App sind wir gut aufgestellt, um geordnet und verantwortungsvoll einen Beitrag zur Normalisierung unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu leisten. Ich danke ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung, insbesondere mit Frau Ministerin Werner, und dem Landesdatenschutzbeauftragten, die dem Modell zugestimmt haben“, unterstreicht Oberbürgermeister Peter Kleine. „Ich wünsche den Weimarer Geschäften und Museen einen erfolgreichen Verlauf.“
An die Zustimmung sind die folgenden Bedingungen geknüpft:
– Es muss eine Begrenzung der Besucher- bzw. Kundenzahl in Relation zur Raumgröße sowie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP-2-Maske geben.
– Der Zutritt der Kunden bzw. Gäste ist nur mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder ersatzweise einem maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test gestattet.
– Die Kontakterfassung zum Zwecke der kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung ist durch das Gesundheitsamt im Rahmen eines digitalen Systems, das datenschutzrechtlichen Vorgaben genügt, zu gewährleisten.
Darüber hinaus soll es bis Mitte April eine Evaluation der Ergebnisse des Modellprojektes geben. Wesentliche Punkte werden die Erfahrungen der Stadt Weimar mit der Einführung der Luca-App, mit der Teststrategie und der Bewältigung von Kundenströmen auch aus benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten sein.
Ergänzende Hinweise:
Die im Rahmen des Modellprojektes verfolgten Öffnungen unter bestimmten Bedingungen werden durch eine Allgemeinverfügung geregelt.
Die Zustimmung des Thüringer Gesundheitsministeriums kann für den Fall widerrufen werden, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner überschritten wird.
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde angehört.
Weitere Modellprojekte der Stadt Erfurt sowie der Landkreise Hildburghausen, Nordhausen und Sonneberg befinden sich in der Prüfung. Das Gesundheitsministerium ist mit den zuständigen Stellen in Kontakt.