IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das die Einzelhandelsbeschränkungen vorläufig aussetzt, zu digitaler Kontaktnachverfolgung und mit Blick auf die anstehende neue Landesverordnung:
„Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt unsere früheren Forderungen nach Gleichbehandlung bei den Lockerungen. Es darf aber nicht dazu führen, dass Lockerungen zurück geschraubt werden. Vielmehr müssen wir mit dem wichtigen Dreiklang Hygiene, Testen, digitale Kontaktnachverfolgung das Machbare für die Unternehmen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung ermöglichen. Damit könnte auch wieder neues Vertrauen generiert werden.
Auch die digitale Kontaktnachverfolgung sollte mit hohem Tempo endlich eingeführt und zur praktischen Anwendung gebracht werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die LUCA-App mancherorts in Deutschland bereits im Einsatz ist und in Thüringen datenschutzrechtliche Vorbehalte bestehen. Von einer Datenschutz-Grundverordnung mit europäischem Wirkungskreis sollte eine gewisse Einheitlichkeit im gesamten Bundesgebiet ausgehen. Beides – die Gleichbehandlung der Unternehmen bei Beschränkungen und die Einsetzung einer digitalen Kontaktnachverfolgung – sollte Eingang in die nächste Verordnung des Landes erhalten.“
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern auf Eilantrages eines Elektronikmarktes die Vorschriften der Corona-Schutz-Verordnung zur Beschränkung des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen vorläufig ausgesetzt, mit der Begründung, dass die Beschränkungen nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.