Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl an Neuinfektionen hat der Landkreis Eichsfeld ab heute eine Allgemeinverfügung zu Kontaktbeschränkungen erlassen. Diese wurde zuvor in der heutigen Telefonkonferenz des Krisenstabes beraten und im Amtsblatt Nr. 9 veröffentlicht. (Siehe vorhergehenden Artikel)
Abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 der 3. ThürSARS-COV-2-SonderEindmaßnVO ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ab dem 06.02.2021 zunächst bis zum 14.02.2021 nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, gestattet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu angehalten, ihre Kontakte sowie den Aufenthalt im öffentlichen Raum auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.
Bei allen Zusammentreffen mit Personen wird dringend auf das Einhalten der Ab-standsregeln sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hingewiesen. Entsprechende Kontrollen werden verschärft durchgeführt.
Bedauerlicherweise wurde auch ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung gemeldet. Gestorben ist eine 92-jährige Frau.
Nachfolgend die aktuellen Fallzahlen:
Stand 05.02.2021, 08:00 Uhr
Neuinfektionen letzte 24 h: 43
Gesamtzahl der Infizierten: 3.674
Patienten stationär: 25
davon stationär/schwere Verläufe: 9
Verstorbene: 136
Genesene in den letzten 24 h: 37
Gesamtzahl der Genesenen: 2.843
7-Tages-Inzidenz: 253 (Stand 05.02.2021, 08:00 Uhr)
Gesamtzahl der aktuell noch Infizierten: 695