Am 19. Januar endet die Frist für den bundesweiten Umtausch bis 1998 ausgestellter Papierführerscheine. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss jetzt schnell sein. Angehörige dieser Jahrgänge sind bis zum 19. Januar 2025 verpflichtet, ihren alten FS gegen einen neuen fälschungssicheren Führerschein umzutauschen.
Der bundesweite Führerscheinumtausch wird auch im Freistaat Thüringen weiter vollzogen. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss jetzt schnell sein. Angehörige dieser Jahrgänge sind bis zum 19. Januar 2025 verpflichtet, ihren „alten Lappen“ gegen einen neuen fälschungssicheren Führerschein umzutauschen.
„Der Freistaat Thüringen setzt damit eine EU-Vorgabe um, dass bis 2033 nur noch fälschungssichere Kartenführerscheine im Umlauf sein dürfen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger im Besitz eines Führerscheins, sich zu informieren, bis wann dieser umgetauscht werden muss. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Dokumententausch“, so Infrastrukturminister Steffen Schütz.
Die neuen fälschungssicheren Führerscheine, die gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) ab 2033 ausschließlich im Umlauf sein dürfen, werden in einer Datenbank gespeichert, um einen Missbrauch zu verhindern. Der Bundesrat hat den Pflichtumtausch am 15. Februar 2019 beschlossen und in einer neuen Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgeschrieben (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html, BGBl. I 2019, 222).
Um den Andrang bei den ausstellenden Ämtern zu drosseln, existiert ein Stufenplan für den Umtausch, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Begonnen wurde im Jahr 2022 mit dem Umtausch von schätzungsweise noch ca. 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheinen, die bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. Der Umtausch wird in dieser ersten Stufe abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt, da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar ist.
Die Umtauschfristen für die Geburtsjahrgänge vor 1971 sind bereits in den vergangenen drei Jahren abgelaufen. Mit dem Fristende für die Geburtsjahrgänge ab 1971 am 19. Januar 2025 wird der Umtausch alter Papierführerscheine insgesamt grundsätzlich abgeschlossen. So soll sichergestellt werden, dass das Zentrale Fahrerlaubnisregister bis 19. Januar 2025 weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält. Eine Ausnahme gilt lediglich für Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind. Für diese Personen läuft die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033 ab.
Bei den ca. 28 Millionen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheinen wird dann auf das Ausstellungsjahr abgestellt, da der Umtausch nach dem Alter der Dokumente erfolgen kann.
Bis zum Jahr 2028 sollten möglichst viele Alt-Führerscheine umgetauscht worden sein, weil ab diesem Zeitpunkt auch die seit dem Jahr 2013 ausgestellten Führerscheine ihre 15-jährige Gültigkeit verlieren und verwaltungstechnisch erneuert werden müssen.
Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und dann weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Der neu ausgestellte Kartenführerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Namens sowie des Lichtbildes.
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes zuständig und es entstehen die dort gültigen Verwaltungsgebühren. Dort werden auch weiterführende Informationen mitgeteilt, welche Dokumente für den Umtausch des Führerscheins benötigt werden.
Die konkreten Umtauschfristen können auf den Seiten des BMDV (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html) oder unter dem o. g. Link nachgeschaut werden.