Heilbad Heiligenstadt. Im Jahr 2025 wird der Mikrozensus als „kleine Volkszählung“ bundesweit durchgeführt. Auch Haushalte in Heilbad Heiligenstadt wurden ausgewählt, um Daten zur Bevölkerungsstruktur, sozialen und wirtschaftlichen Lage sowie zum Arbeitsmarkt zu erheben. Die Auswahl der Haushalte erfolgt repräsentativ.
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich durch das ThüringerLandesamt für Statistik (TLS) angekündigt. Für diese Haushalte besteht Auskunftspflicht. Die Erhebung basiert auf dem Mikrozensusgesetz (MZG) sowie weiteren gesetzlichen Grundlagen. Der Datenschutz sei umfassend gewährleistet.