Heilbad Heiligenstadt. Abbrennverbot für Pyrotechnik in der historischen Altstadt von Heilbad Heiligenstadt zum Jahreswechsel 2024/2025

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat mit einer Allgemeinverfügung vom 21. November 2024 ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) für die historische Altstadt der Stadt Heilbad Heiligenstadt erlassen. Dieses Verbot gilt für den 31. Dezember 2024 und den 1. Januar 2025.

Schutz von Mensch, Umwelt und historischer Bausubstanz

Die Verfügung schützt die denkmalgeschützte Bausubstanz, minimiert Brandgefahren, Lärm und Feinstaub und dient dem Tier- und Umweltschutz. Besonders zu schützen sind die Fachwerkhäuser, Kirchen und Pflegeeinrichtungen der Altstadt, die durch den Einsatz von Pyrotechnik gefährdet sein könnten.

Thomas Hucke, Ordnungsamtsleiter der Stadt Heilbad Heiligenstadt dazu: „Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Verbot gut umgesetzt, und es gab keine besonderen Vorfälle oder Verstöße. Dies zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Abbrennverbot in der historischen Altstadt von Heilbad Heiligenstadt verstehen und respektieren.“

Zusätzliche Kontrollen

Die Einhaltung des Abbrennverbots wird durch gezielte Kontrollen unterstützt, die in Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt Heilbad Heiligenstadt und der Polizei durchgeführt werden.

Verbotszone

Das Abbrennverbot umfasst die historische Altstadt, deren Grenzen im Lageplan definiert sind:

Norden/Nordosten: Eisenbahnüberführung Göttinger Straße/Richteberg bis Leineberg

Osten: Entlang Leineberg, Geisleder Tor und Petristraße bis zum Mühlgraben

Süden: Entlang der Petristraße

Westen: Von der Leinegasse über den Werner-Martin-Weg bis zur Göttinger Straße

Allgemeinverfügung und Lageplan sind auf der Internetseite der Stadt sowie im Stadtanzeiger veröffentlicht.