Leinefelde-Worbis. Im Amtsblatt mit heutigen Datum, dass nur auf der Website der Stadt Leinefelde-Worbis veröffentlicht wird, geht es auch um die erneute Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 168 „Grüne Mitte“, Ortsteil Worbis. Vom 16. Dezember bis zum 17. Januar 2025 haben Interessierte Gelegenheit, dazu Stellungnahmen abzugeben. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet. Ausgelegt werden die Unterlagen auch:

Im Amtsblatt heißt es u.a.:

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. Begründung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes können in der Zeit vom 16. Dezember 2024 – 17. Januar 2025 auf der Internetseite der Stadt Leinefelde-Worbis unter der Adresse https://www.leinefelde-worbis.de/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/ bauleitplanung/entwuerfe/ eingesehen werden.

Zusätzlich werden die genannten Unterlagen zur Einsicht und Abgabe einer Stellungnahme während der Dienststunden der Stadtverwaltung der Stadt Leinefelde-Worbis im

Bürgerbüro Leinefelde, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  • nur nach tel. Vereinbarung im Bürgerbüro Worbis, Rossmarkt 2, 37339 Leinefelde-Worbis, Montag und Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und im
  • Zimmer 506, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag zur Verfügung gestellt. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an stellungnahmen@leinefelde-worbis.de übermittelt, schriftlich an die Adresse Stadt Leinefelde-Worbis, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis gerichtet oder während der oben genannten Dienststunden in den angegebenen Stellen zur Niederschrift gegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 168 „Grüne Mitte“, Ortsteil Worbis, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Leinefelde-Worbis deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.