An der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde am 29. Oktober 2024 erstmalig in einer Thüringer Staatsanwaltschaft die eAkte eingeführt. Fortan werden alle Verfahren elektronisch geführt, die von der Landespolizei Thüringen elektronisch übersandt werden, beginnend zunächst mit der Polizeiinspektion Eichsfeld.

„Mit der Einführung der elektronischen Akte bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen betreten wir nun auch den Weg in Richtung einer modernen, effizienten und zukunftsfähigen Strafjustiz“, sagt Justizministerin Doreen Denstädt. „Es ist ein großer Schritt, den wir gemeinsam gehen und ein weiterer Meilenstein in unserem Bestreben, die Justiz an die Anforderungen einer zunehmend digitalen Welt anzupassen. Wir haben bereits Einiges im Projekt eJustice Thüringen erreicht, auf das wir stolz sein können.“

Eine flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist bis Ende 2025 gesetzlich vorgeschrieben. „Wir werden diesen Termin halten und damit unsere gesamte Justiz effizienter, transparenter und zukunftssicher machen“, so die Ministerin. „Dazu gehört, dass ab heute die ersten elektronischen Strafakten von der Polizei digital übermittelt werden. Dies ist der Auftakt für die Digitalisierung der Strafverfahren und der Beginn eines umfassenden Digitalisierungsprozesses der gesamten Strafjustiz.“

Am 16. Juni 2020 erfolgte die erste Umstellung auf eAkten in Zivilsachen am Landgericht in Meiningen. Bereits seit Juni 2022 führen alle Landgerichte und das Oberlandesgericht die elektronische Akte. Im Januar 2023 konnte die Umstellung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgeschlossen werden.

Das Finanzgericht in Gotha erhielt die eAkte im Dezember vergangenen Jahres. Auch die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit nutzen seit dem zweiten Quartal dieses Jahres an allen ihren Gerichten die eAkte. Im Bereich der 23 Thüringer Amtsgerichte wurde im März 2023 begonnen, die eAkte einzuführen. Derzeit verfügen bereits 20 Amtsgerichte über eAkten. Ende November wird jedes Amtsgericht über eAkten verfügen.