Thüringen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der CDU-Fraktion eine einstweilige Anordnung gegen den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags, Jürgen Treutler (AfD), erlassen. Der Alterspräsident wurde auf ein verfassungs- und geschäftsordnungsgemäßes Verhalten bei der Leitung der 1. Sitzung des 8. Thüringer Landtags verpflichtet. Die Entscheidung kommentiert der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, wie folgt:
„Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion in allen inhaltlichen Fragen vollumfänglich bestätigt und damit die Rechte des Parlaments und der Abgeordneten gestärkt. Das Gericht hat das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Alterspräsidenten eindeutig festgestellt und den Alterspräsidenten verpflichtet, so zu verfahren, wie es die Parlamentsmehrheit verlangte. Die Entscheidung des Gerichts setzt klare Leitplanken, um einen Landtagspräsidenten zu wählen und damit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments herzustellen. Damit sind alle Voraussetzungen für einen geordneten parlamentarischen Ablauf erfüllt.“
Der Prozessbevollmächtigte der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Philipp Austermann, erklärte zu der Entscheidung: „Der Beschluss des Gerichts ist ein Meilenstein im deutschen Parlamentsrecht. Er unterstreicht nicht nur die wichtigen Rechte des Parlaments, sondern hat auch Fragen geklärt, die bislang in der Praxis nicht gestellt wurden. Er hat eine Vorbildwirkung auch für andere deutsche Parlamente.“
Felix Voigt
Pressesprecher CDU-Fraktion