Leinefelde-Worbis. Am vergangenen Montagabend wurde in der Stadtratsitzung auch über das Jahr 2019 debattiert, das heißt, der Jahreabschluss für 2019 beschlossen. Für den Jahresabschluss 2019 stimmten 24 Stadträte, einer war dagegen und es gab drei Enthaltungen. Im Prüfungsbericht, zum Jahreabschluss heißt es u.a.:
„Der Jahresabschluss wurde nicht gemäß § 19 Abs. 2 ThürKDG innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des HHJ 2019 erstellt, so dass auch die Prüfung und die anschließenden Beschlüsse über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten nicht fristgemäß bis zum 31.12.2020 erfolgen konnten.
Für das Jahr 2019 betrifft das den ehemaligen Bürgermeister Marko Grosa, den jetzigen Christian Zwingmann und auch den damaligen Beigeordneten Thomas Rehbein. Bereits im Finanzausschuss, im Hauptausschuss und jetzt im Stadtrat wurde die Entlastung nicht erteilt. Das bedeutet, dass die Mitglieder und Stadträte, die gegen die Entlastung gestimmt haben, kein Vertrauen bzw. Probleme mit diesem Abschluss in Bezug auf den Bürgermeister haben.
Wenn ein Bürgermeister nicht entlastet wird, hat dies in der Regel keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, wie etwa eine automatische Abwahl oder ein Amtsverlust. Die Entlastung ist im Kern eine politische Entscheidung des Stadtrates oder Gemeinderates, die die Ordnungsmäßigkeit der Amtsführung des Bürgermeisters und der Verwaltung betrifft, insbesondere in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Mittel und den Haushaltsabschluss.
Der Jahresabschluss 2019 wurde durch das RPA des Landkreises Eichsfeld mit Inanspruchnahme
eines Dritten (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG) geprüft.
„Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung
Es ist festzustellen, dass die aufgrund einer Sondervereinbarung erfolgte Reduzierung der Gewerbesteuer für einen Gewerbesteuerzahler in 2019 nicht zulässig war. Hieraus erwächst der Stadt Leinefelde-Worbis ein wirtschaftlicher Schaden.
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Stadt Leinefelde-Worbis nach § 16 ThürKDG in 2019 nur
Kassenkredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen hätte dürfen. Insoweit ist die Aufnahme des
Kassenkredites in Höhe von TEUR 4.385 zur Finanzierung von Investitionen zu beanstanden.
Aus diesen Gründen haben wir den Bestätigungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit der
Verwaltung eingeschränkt. „
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 zeigt, dass die Stadt Leinefelde-Worbis insgesamt 181.516.094,04 Euro an Vermögen hat. Es gab keinen Gewinn oder Verlust für das Jahr 2019, aber vor der Berücksichtigung von Rücklagen gab es einen Verlust von 1.086.920,81 Euro. Außerdem hat die Stadt Leinefelde-Worbis aus Finanzierungsaktivitäten 8.402.440,24 Euro erhalten. Dieser Jahresabschluss wurde nun offiziell bestätigt.
Das Ergebnis wird ins nächste Jahr übertragen.
Hintergrund: Nach dem Thüringer Gesetz muss der Stadtrat bis zum 31. Dezember 2020 in einer öffentlichen Sitzung den geprüften Jahresabschluss bestätigen und den Bürgermeister entlasten.
Außerdem dürfen Ausgaben in bestimmten Bereichen gegenseitig ausgeglichen werden, es sei denn, es gibt andere Regelungen. Das gilt auch für die kommenden Jahre.
Der Jahresabschluss 2019 wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es gibt einige Probleme: Eine Steuererleichterung für ein Unternehmen war danach nicht erlaubt und hat der Stadt finanziellen Schaden gebracht.
Die Stadt hätte im Jahr 2019 nur Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen dürfen, nicht für Investitionen. Deshalb wurde das Prüfungsurteil in Bezug auf die Verwaltung eingeschränkt.
Ein Prüfbericht liegt zur Einsichtnahme in der Kämmerei bereit. Die Prüfung des Jahresabschlusses dauerte von August 2023 bis Juli 2024 und ist nun abgeschlossen.