Rettungssanitäter geschlagen/25 Einsatzkräfte der Polizei vor Ort/Drei Polizisten verletzt/Veranstaltung wurde aufgelöst

Dingelstädt. In Dingelstädt fand gestern in den Abendstunden eine private Veranstaltung statt, an der zwischen 20 und 30 Personen teilnahmen. Gegen 02:30 Uhr wurde der Rettungsdienst informiert, weil eine männliche Person bewußtlos auf der Tanzfläche zusammengebrochen war.

Die Sanitäter trafen auch kurz darauf ein und wollten sich um den Patienten kümmern. Durch zwei anwesende, augenscheinlich alkoholisierte, männliche Personen (36 und 27 Jahre alt) wurden die Rettungskräfte beleidigt, bedroht und geschubst. Der 27jährige schlug zudem auf einen Sanitäter ein, wobei dieser zwar nicht verletzt wurde, dessen Brille aber dabei zu Bruch ging.

Daraufhin wurde die Polizei zur Unterstützung hinzugerufen. Aufgrund der aufgeheizten Stimmung vor Ort wurden massiv Polizeikräfte (ca. 25 Einsatzbeamte) dort zusammengezogen und die Lage beruhigt. Die Rettungssanitäter konnten nun den Patienten versorgen und zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus bringen. Die Veranstaltung wurde aufgelöst.

Die Polizei wollte anschließend den Ereignisort wieder verlassen und wurde dabei durch die beiden zuerst genannten Männer und einer weiteren männlichen Person (35 Jahre), ebenfalls alkoholisiert, daran gehindert. Der letztere öffnete mehrmals die Tür eines Streifenwagens und versuchte, einen Beamten aus dem Fahrzeug zu ziehen. Dabei wurde er durch die beiden zuerst genannten männlichen Personen unterstützt.

Daraufhin wurden die drei Männer für weitere polizeiliche Maßnahmen zu Boden gebracht. Dabei leisteten die drei Männer massiven Widerstand und schlugen auf die Einsatzkräfte ein. Dabei wurden drei Polizeibeamte verletzt. Eine Kollegin musste später zur weiteren Behandlung stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Täter wieder entlassen.

Gegen die drei Männer wurden mehrere Anzeigen, u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Rettunskräfte und Körperverletzung erstattet.