Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Bereich der Stadt Duderstadt wurden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durch die Stadtverwaltung Duderstadt, den Landkreis Göttingen und das Gesundheitsamt angeordnet. Die derzeitige Situation in Duderstadt stellt sich sehr diffus dar, da unterschiedliche Personengruppen und Einrichtungen aktuell von den Infektionen betroffen sind.
Am heutigen Tag (Sonntag, 20. Dezember 2020) sind in Duderstadt 99 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Darüber hinaus werden in den kommenden Tagen weitere Testungen durchgeführt. Ergebnisse bereits erfolgter Testungen stehen noch aus.
Der Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen liegt heute (20. Dezember 2020, 9.00 Uhr) bei 70,8. An diesem Wochenende musste leider ein erhöhter Anstieg der am Coronavirus infizierten Personen im Bereich der Stadt Duderstadt festgestellt werden. Bürgermeister Thorsten Feike hat aus diesem Grund in Abstimmung mit dem Landkreis Göttingen sowie dem Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises Göttingen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Notbetreuung in den Kindertagesstätten
In verschiedenen Einrichtungen konnte in den letzten Tagen ein Ausbruchsgeschehen nachgewiesen werden. Um eine weitere Ausbreitung in diesem Bereich zu vermeiden, wird in Abstimmung mit den Trägern und Einrichtungsleitungen ab sofort nur noch eine Notbetreuung angeboten. In diesem Zusammenhang werden alle Erziehungsberechtigten gebeten, diese Notbetreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen, wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden kann.
- Ausweitung der Maskenpflicht im Bereich Duderstadt
Für die folgenden Bereiche innerhalb der Stadt Duderstadt wird die Pflicht zum Tragen einer Mund Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) per neuer Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes wie folgt angeordnet:
– innerhalb der Wallanlagen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr,
– und nun zusätzlich täglich im Zeitraum 08:00 bis 17:00 Uhr für
– die Gehwegbereiche auf den Wallanlagen;
– alle öffentlichen Spielplätze sowie Tankstellen in der Kernstadt und allen Ortsteilen.
Bürgermeister Thorsten Feike erinnert in diesem Zusammenhang an die Regelungen der
Niedersächsischen Corona-Verordnung. Danach gilt überall dort, wo das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person nicht eingehalten werden kann, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung. Dies gilt unabhängig davon, wo sich diese Personen aufhalten – ob in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen oder in geschlossenen Räumen. Diese Regelungen treffen damit auch auf die jeweiligen Parkplätze vor Einkaufsmärkten zu. Beispielhaft zu nennen sind hier ebenfalls Besuche auf Friedhöfen, Spaziergänge in geschlossener Ortslage sowie in der Feldflur, wenn der genannte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Bestandteil der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes sind Kartenausschnitte, in denen die jeweils betroffenen Bereiche eingezeichnet sind.
- Zugang zum Stadthaus
Zum Jahreswechsel sind die Mitarbeiter des Stadthauses vom 21.12.2020 bis 09.01.2021, außer an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr, grundsätzlich zu den üblichen Zeiten telefonisch zu erreichen. In den jeweiligen Fachbereichen im Stadthaus wird eine Minimalbesetzung vorgehalten.
Bürgermeister Thorsten Feike bittet deshalb alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, an diesen Tagen nur unaufschiebbare Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und wenn möglich, persönliche Besuche im Stadthaus zu vermeiden. Sollte ein Besuch notwendig sein, so wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Die Mitarbeiter stehen darüber hinaus gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Besucher mit Terminvereinbarung werden gebeten, den Haupteingang von der Worbiser Straße für den Zutritt zu nutzen.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Montag – Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.30 Uhr
Am Samstag, 02.01.2021, bleibt das Bürgerbüro geschlossen.
In allen anderen Bereichen ist eine telefonische Erreichbarkeit von 08.30 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung sichergestellt.
- Appell des Bürgermeisters
Der dringende Appell des Bürgermeisters an die Bürger der Stadt Duderstadt lautet:
„Das Infektionsgeschehen in der Stadt Duderstadt hat sich in den vergangenen 48 Stunden deutlich beschleunigt. Die Anzahl der Infizierten hat sich über das Wochenende mehr als verdoppelt. Mit aktuell 99 Personen (20.12.2020) haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei uns mit dem Coronavirus infiziert.
Um diesem exponentiellen Wachstum entgegenzuwirken, müssen wir nun gemeinsam schnell und nachhaltig handeln. Dies bedeutet leider auch, dass bestehende Einschränkungen ausgeweitet werden müssen.
Bitte bleiben Sie soweit es Ihnen möglich ist zu Hause. Reduzieren Sie bitte Ihre Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes auf ein Minimum. Halten Sie bitte darüber hinaus alle bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln ein, schützen Sie damit sich, Ihre Familien und Angehörigen und unsere Mitmenschen.
Trotz dieser schwierigen Zeit und den steigenden persönlichen Einschränkungen wünsche ich Ihnen, in dem uns gesetzten Rahmen, eine ruhige und entspannte Weihnachtszeit. Bleiben Sie bitte gesund.“
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 58 veröffentlicht. Sie tritt am Montag, 21.12.2020 in Kraft.
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