Erfurt. Unter dem Vorsitz von Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij berieten gestern die Agrarminister und Agrarsenatoren der Länder und des Bundes in einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) die vom Bund geplante Anpassung des Gesetzes der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die Länder sprachen sich dafür aus, keine Grundsatzdiskussionen zu der GAP-Entscheidungen 2021 zu eröffnen, um die politische Verlässlichkeit zu gewährleisten. Einigkeit herrschte in der AMK, dass Mittelverluste im nationalen GAP-Budget zu vermeiden sind. Die AMK beschloss, die Antragstellungen 2024 aus der Landwirtschaft für die Ökoregelungen abzuwarten. Erst nach der Resonanz in diesem Jahr sollen Entscheidungen getroffen werden, ob Kompensationen notwendig sind.
Die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen bleiben zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommmens. Die Länder stimmen mit dem Bund überein, dass die ursprünglich diskutierte zusätzliche Umschichtung von der 1. in die 2. Säule für das Jahr 2026 nicht weiterverfolgt wird.
Im Ergebnis nahmen die Länder zur Kenntnis, dass der Bund das angepasste Gesetz der Direktzahlungen der GAP am 27. März 2024 in das Kabinett einbringt.
Keine Einigung gab es zum Ausmaß der Anpassungen der Ökoregelungen. Die Unions, SPD, Linke und FDP geführten Länder befürworten minimale Änderungen und möglichst keine neuen Ökoregelungen. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Bund wollen die Einführung neuer Ökoregelungen offenhalten.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende betonte: „Wir schauen uns die Resonanz auf die Ökoregelungen in diesem Jahr an bevor voreilig Entscheidungen zur Kompensation getroffen werden. Mit Blick auf die nachvollziehbaren Proteste der Landwirtinnen und Landwirte sollten künftige Anpassungen jedoch nicht zu weiteren Belastungen der Branche führen. Die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen bleiben bestehen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärte: „Wir haben heute im Kreis der Agrarministerinnen und -minister über die Konsequenzen aus der unzureichenden Ausschöpfung der Ökoregelungen im Antragsjahr 2023 einmal mehr intensiv diskutiert. Der Austausch mit den Ländern ist wichtig und richtig. Gemeinsam haben wir die Verpflichtung, unseren Landwirtinnen und Landwirten einen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad zu ebnen. Heute ist aber deutlich geworden, dass einzelne Länder wesentliche EU-Vorgaben infrage stellen. Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen – andernfalls droht, dass EU-Mittel liegen bleiben.
Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte muss uns klar sein, dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen. Dafür müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind. Konkret heißt das, dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Ökoregelung weiter ins Auge fassen müssen. Dabei werden wir die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen. Ich will an dieser Stelle der neuen AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre ausgewogene und konstruktive Arbeit als Vorsitzende der AMK danken.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erläuterte: „Die Stimmung in der Landwirtschaft ist aktuell so schlecht wie nie. Viele Betriebe können kaum noch kostendeckend produzieren. Die wichtigsten Ziele bei der Anpassung des GAP-Direktzahlungs-Gesetzes müssen daher sein, Kontinuität und Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe herzustellen, den bürokratischen Aufwand für Betriebe und Verwaltung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig echte Anreize für mehr Umwelt- und Klimaschutz zu setzen.“
Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich daraus drei klare Arbeitsaufträge: „Wir müssen erstens dafür sorgen, dass die Direktzahlungen stabil bleiben. Sie sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und haben eine zentrale Bedeutung für die Lebensmittelproduktion, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe.
Zweitens sollten wir dringend davon Abstand nehmen, weitere Öko-regelungen zu konzipieren und uns stattdessen – und da bin ich bei drittens – die Ökoregelungen, die bereits gut angenommen werden, mit höheren Einheitsbeträgen attraktiver gestalten. Die Bereitschaft mehr für Klima und Umwelt zu tun ist definitiv da, aber der zusätzliche Aufwand muss sich für die Betriebe auch lohnen – erst recht in Zeiten wie diesen.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagte: „In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen. Daher haben wir uns im Rahmen der heutigen Sonder-AMK dafür ausgesprochen, aktuell kein neuen Öko-Regelungen einzuführen, die aus dem Budget der Direktzahlungen zu finanzieren wären. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen muss viel mehr ein stabiles Element der Agrarförderung bleiben.“
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzte: „Es ist gut, dass wir alle EU-Mittel aus der GAP, insbesondere auch die 2023 nicht verausgabten Mittel für die Ökoregelungen, für unsere Landwirtschaft einsetzen werden. Besonders wichtig ist, dass die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen in dieser Förderperiode weiterhin zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens sind. An den bestehenden Regelungen für die neue Förderperiode rütteln wir nicht und geben damit den Landwirtinnen und Landwirten weiter Planungssicherheit. Wir sprechen uns dafür aus, dass Prämien für einzelne Ökoregelungen ab 2025 auch weiter erhöht werden können, um diese attraktiver für die Landwirtschaftsbetriebe zu gestalten. Wir haben den Bund gebeten, sich dafür bei der EU einzusetzen. Sofern neue Ökoregelungen in Betracht gezogen werden, sollen diese für möglichst viele Betriebe größenunabhängig nutzbar sein.“