Der Christbaumverkauf im Wald oder in Revierförstereien kann ohne Engpässe weitergehen. Auch das beliebte „Selberschlagen“ von Weihnachtsbäumen ist möglich. Darüber informiert die Landesforstanstalt. In dem Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern, der seit 16. Dezember gilt, ist der Weihnachtsbaumverkauf ausdrücklich als Ausnahmetatbestand festgehalten.
„Der Christbaumverkauf im Wald und in den Forstämtern bzw. Förstereien einschließlich „Selberschlagen“ kann unter Beachtung der Hygieneregeln weitergehen, soweit Vorschriften auf Landkreisebene nichts anderes besagen“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Keiner muss befürchten, an Heiligabend ohne den traditionellen Christbaum das Fest mit den Lieben feiern zu müssen.
Am kommenden Samstag erwartet die Landesforstanstalt nochmals einen große Nachfrage nach naturgewachsenen und frischen Christbäumen aus heimischen Wäldern. Rund 10.000 Weihnachtsbäume stellt ThüringenForst jährlich zur Verfügung.
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