Wer sich selbständig macht um die Arbeitslosigkeit zu beenden, kann
Gründungszuschuss beantragen. Seit 13. September 2023 gibt es hierfür eine grundlegende Änderung zu beachten. Nächster Beratungstermin ist am 14. November…

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III dient Gründern dazu ihren Lebensunterhalt in
den ersten sechs Monaten nach Aufnahme ihrer Selbständigkeit zu sichern. Um den
Zuschuss zu erhalten, ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 150
Tagen erforderlich. Wer die Leistung beantragen möchte, muss der Agentur für Arbeit
nachweisen, dass die Selbständigkeit perspektivisch eine ausreichende Lebensgrundlage
bieten wird. Auch die persönliche Eignung wird durch die Arbeitsagentur überprüft. Dabei
geht es vor allem um Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung der Selbständigkeit
notwendig sein werden.

Seit dem 13. September 2023 hat die Arbeitsagentur zusätzlich zu prüfen, ob ein
Beschäftigungsverhältnis ausschließlich wegen der beabsichtigten Existenzgründung
beendet wurde. Beim Gründungszuschuss handelt es sich nicht um eine
Wirtschaftsförderung. Deshalb führt es zur Ablehnung des Antrags, wenn die
Arbeitslosigkeit durch die eigene Kündigung oder den Abschluss eines
Aufhebungsvertrages herbeigeführt wird um sich selbständig zu machen.
Gründungswillige erhalten individuelle Beratung zum Gründungszuschuss bei der Agentur
für Arbeit.

Beratungstermine können telefonisch unter der Servicenummer 0800 4 5555-00
oder online unter: www.arbeitsagentur.de vereinbart werden.

Darüber hinaus beteiligen sich die Expertinnen und Experten der Agentur für Arbeit
Thüringen Nord am „Netzwerk in Nordthüringen“. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09:00
Uhr bis 16:00 Uhr stehen sie neben anderen Institutionen interessierten Existenzgründern,
Jungunternehmern und Unternehmern zur Verfügung.

Der nächste Beratertag findet am 14. November 2023 in der BIC Nordthüringen GmbH in
Sondershausen statt
. Nähere Informationen zum Beratertag sind unter www.bic-
nordthueringen.de veröffentlicht. Zur Teilnahme ist die telefonische Voranmeldung bei der
IHK Nordhausen erforderlich: 03631 9082 0.


Der Antrag auf Gründungszuschuss kann über die eServices der Bundesagentur für Arbeit
auch digital zur Verfügung gestellt und eingereicht werden: www.arbeitsagentur.de