Im Landeshaushalt für das Jahr 2023 stehen Mittel in Höhe von 416.000 Euro zur Verfügung, um Kommunen mit mindestens 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zu unterstützen. Diese Mittel können nun per Antrag abgerufen werden.
Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Eine flächendeckende Verfügbarkeit solcher Defibrillatoren kann durch schnelles Reagieren in Notfällen lebensrettend sein. Das ist nicht nur für ältere Leute oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen wichtig, sondern kann mit zunehmend heißen Witterungslagen uns alle treffen. Je mehr solcher Geräte an öffentlichen Orten schnell und frei zugänglich verfügbar sind, umso besser kann im Notfall Hilfe geleistet werden.“
Durch die Defibrillatoren soll bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern und Kammerflattern durch starke Stromstöße die normale Herzaktivität wiederhergestellt werden. Die Geräte sind so konzipiert, dass sie selbständig den gesundheitlichen Zustand analysieren und ohne Vorkenntnisse bedient werden können.
Die Zuwendung beträgt 95 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 2.000 Euro.
Interessierte Kommunen oder Verwaltungsgemeinschaften können ab sofort und bis spätestens 15. September 2023 einen Förderantrag zur Anschaffung stellen. Dafür wenden Sie sich bitte per E-Mail an AED2023@tmasgff.thueringen.de.
„Ich hoffe, dass viele Gemeinden diese Fördermöglichkeit nutzen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung öffentliche Gesundheit und Sicherheit in Thüringen“, so Werner abschließend.
Die Modalitäten der Förderung und entsprechende Antragsformulare wurden den Gemeinden und kreisfreien Städten auch gesondert per Anschreiben zugestellt.