Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) geht heute im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe vor. Bundesweit sind insgesamt rund 2.700 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion werden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Erste vorläufige bundesweite Ergebnisse der Schwerpunktprüfung werden Anfang kommender Woche mit gesonderter Pressemitteilung bekanntgegeben.

Hotel- und Gaststättengewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,00 Euro je Zeitstunde.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, letztere zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland. Im Gaststättengewerbe gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; die Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Da die Fachkraftquote in der Branche recht gering ist, bietet sie Menschen mit geringen Arbeitsmarktchancen die Möglichkeit auf Arbeits- und Ausbildungsplätze. Im Hotelgewerbe, einer ebenfalls sehr personalintensiven Branche, ist die Mehrfachbeschäftigung ebenfalls stark verbreitet. Da es sich grundsätzlich um Branchen mit geringem Lohnniveau handelt, kommt aufgrund von stark variierenden Arbeitszeiten innerhalb der Branchen (Stoß- und Saisonzeiten), sowie der Beschäftigung von Personal außerhalb von normalen Geschäftszeiten, der Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, häufig vor. Auch die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, die nicht im Besitz der erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltstitel sind, wird regelmäßig festgestellt.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.