Mit großem Unverständnis hat die Deutsche Bahn (DB) den heutigen Beschluss des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, in dem von der DB zahlreiche Änderungen ihres Vertriebsmodells verlangt werden. Hintergrund des Verfahrens sind Beschwerden einzelner internationaler Online-Vertriebsplattformen.
Im Zentrum stand dabei ursprünglich die Weitergabe von Echtzeitdaten, zu denen zum Beispiel die prognostizierten Ankunfts- und Abfahrtszeiten von ICE- und Intercity-Zügen gehören. Zur Datenweitergabe hat die DB frühzeitig deutlich gemacht, dass sie ihre Echtzeitdaten als Teil eines europaweiten Paketes zur Verbesserung der Fahrgastrechte ab dem 7. Juni mit ihren Vertriebspartnern teilen wird.
Der nun erlassene Beschluss geht jedoch weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus. Er verpflichtet die DB, Online-Plattformen für den Verkauf von DB-Fahrscheinen zu vergüten, selbst wenn deren Leistungen aufgrund sehr gut ausgebauter eigener DB-Vertriebskanäle keinen Mehrwert für die DB bieten. Hinter den Online-Plattformen stehen oftmals kapitalkräftige US-Großbanken, weltweit agierende Vermögensverwaltungsgesellschaften und Fonds.
Zudem verpflichtet der Beschluss die DB unter anderem auch, ihre markenrechtlich geschützten Begriffe und Vertriebskanalbezeichnungen wie „DB Navigator“ und „bahn.de“ für das Suchmaschinenmarketing der Online-Plattformen freizugeben. Die Folge: Suchen Kunden beispielsweise nach dem Begriff „bahn.de“, landen sie künftig unter Umständen auf der Seite einer Online-Plattform. So können die Plattformen Kunden weg von den DB-Kanälen hin zu ihren eigenen Kanälen lenken.
Der Beschluss des Bundeskartellamts hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für die DB. Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber. So verfügt die DB mit bahn.de und der App DB Navigator selbst über leistungsstarke und erfolgreiche Vertriebsplattformen, in deren Ausbau sie weiter investieren möchte. Der DB werden finanzielle Mehrbelastungen auferlegt, die im schlimmsten Fall zu höheren Ticketpreisen und weniger Investitionen führen.
Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein. Die DB wird Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bundeskartellamts einlegen.