Vor dem Arbeitsgericht in Nordhausen wurde heute die Kündigungsschutzklage der ehemaligen Kämmerin gegen die Stadt Leinefelde-Worbis verhandelt. Im August 2022 war die Kämmerin von der Stadt fristlos gekündigt worden, eine zweite Kündigung erfolgte im Oktober 2022. Die Kämmerin hatte dagegen geklagt. Die Kammer des Arbeitsgerichtes unter Vorsitz von Richter Uwe Stritzke und zwei ehrenamtlichen Richter gab der Kündigungsschutzklage statt und der Klägerin Recht. So seien beide Kündigungen rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter beide Parteien gefragt, ob sie ihre Anträge aufrecht erhalten. Die Antworten waren ja. So hielt die Stadtverwaltung, vertreten durch einen Rechtsanwalt, an ihrem Vorhaben fest, dass das Arbeitsgericht die Klage abweisen soll. Die ehemalige Kämmerin war mit ihrem Rechtsbeistand erschienen, beide hielten an der Klageschrift vom August 2022 fest.
Zu Beginn der Verhandlung sagte Richter Stritzke, dass es in einigen Punkten noch Klärungsbedarf gäbe. Dabei ging es u.a. um die Beteiligung des Personalrates wie auch der Anhörung des Betriebsrates. Im Verlaufe der Verhandlung sagte Uwe Stritzke, dass eine Kämmerin nie allein in einer Kämmerei arbeite. In Bezug auf einen Punkt in der Klageerwiderung der Stadt zu einem Millionenkredit sagte der Richter, dass der Stadtrat beschlossen hätte, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, einen Kredit in Höhe von 6,2 Millionen Euro aufzunehmen. Er betonte, dass nicht die Kämmerin ermächtigt wurde. Er fügte weitere Beispiele an. Außerdem erhob er die Frage, ob statt der Kündigung nicht auch eine Abmahnung in Frage gekommen wäre, schließlich sei die Klägerin seit 1988 in der Stadtverwaltung tätig gewesen.
Das Urteil wurde erst nach der Verhandlung verkündet, da die Kammer sich nach der Verhandlung erst noch zu einer Beratung zurückgezogen hatte.
Ilka Kühn