Heilbad Heiligenstadt. Am 22. und 23. April 2023 lädt der Heiligenstädter Eisenbahnverein wieder zu zwei Fahrtagen am Heiligenstädter Ostbahnhof ein. Am Samstag beginnt die Veranstaltung wie gewohnt ab 14:00 Uhr und am Sonntag bereits ab 10:00 Uhr. Es endet am Samstag um 19:00 Uhr und Sonntag um 18:00 Uhr.
Zu den Führerstands Mitfahrten auf unseren beiden kleinen Dieselloks aus den Jahren 1962 und 1952 sowie unserem Akkuschlepper von 1987, hoffen der Eisenbahnverein auch wieder eine Draisine am Start zu haben, auf der die Besucher mit Muskelkraft mal selber Tempo machen können.
Neben unserer großen historischen Dampflokomotive der Baureihe 94 aus dem Jahr 1908, welche übrigens die letzte erhaltene ihrer Art ist, stehen wie gewohnt auch alle anderen Fahrzeuge zur Besichtigung bereit.
In unserem alten Bahnpostwagen aus dem Jahre 1943 ist neben unserer großen TT Modellanlage auch eine kleine in H0 zu sehen. Beide Anlagen werden von unserer in letzter Zeit gewachsenen Modellbautruppe betreut. Wer noch etwas für seine eigene Modellbahnanlage braucht, es gibt eine kleine Modellbahnbörse bei der man fündig werden könnte.
Auch für das leibliche Wohl unserer Besucher ist wieder gesorgt. Neben Eichsfelder Bratwürsten vom Grill gibt es Getränke am Bierwagen und selbstgebackenem Kuchen und Kaffee in nostalgischen Buffetwagen aus dem Jahre 1967 von nur 20 Stück gebaut wurden und unserer wahrscheinlich der letzte ist der noch existiert.
Zudem steht wieder eine Hüpfburg zum Toben bereit. Der Eintritt ist wie immer frei!
Auch wenn es bei den letzten Veranstaltungen zu keinen besonderen Vorkommnissen am Bahnübergang gekommen ist, möchten wir trotzdem noch mal alle Auto- Fahrradfahrer und Fußgänger daraufhin hinweisen, das dort nach § 19 der Straßenverkehrsordnung folgendes gilt:
(1) Schienenfahrzeuge auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz haben Vorrang vor dem Straßenverkehr.
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten haben, wenn ein Bahnbediensteter Halt gebietet.
(3) Wenn ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt, haben Fahrzeuge jeglicher Art und Fußgänger ebenfalls zu warten.
Der Eisenbahnverein Heiligenstadt