„Viele Unternehmen stellt das vorgeschlagene „Recht auf Reparatur“ vor große Herausforderungen. Natürlich unterstützt die Wirtschaft einen effizienten Umgang mit Ressourcen und damit auch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft. Die Verlängerung des Anspruchs auf Reparatur, das dadurch notwendige längere Vorhalten von Ersatzteilen, die Rücknahme von fehlerhaften Geräten oder die Begrenzung der Frist für Reparaturen auf 15 Tage bedeuten jedoch zahlreiche logistische und finanzielle Belastungen.
Sehr viele Unternehmen sind derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen. Daher sollte die EU viel stärker auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Unternehmen setzen. Gerade mittlere und kleinere Unternehmen brauchen ausreichend Zeit für die Anpassung. Und die Politik darf sie nicht mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen überfordern. Denn wenn neue Vorgaben in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar sind, trägt das gerade nicht zu einer ressourcensparenden Kreislaufwirtschaft bei.“