Am 23. März 2023 startet die Förderung für junge Menschen, die erstmalig den beruflichen Sprung in die Landwirtschaft wagen. Bis maximal 70.000 Euro Startkapital erhalten Neugründer und Nachfolger von landwirtschaftlichen Betrieben, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind.
„Mit dieser Starthilfe wollen wir jungen Fachkräften den Neueinstieg und die Betriebsnachfolge erleichtern und den Generationswechsel in der Thüringer Landwirtschaft unterstützen“, sagt Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. „Ich bin zuversichtlich, dass die Förderung gut nachgefragt wird und zur Niederlassung von jungen Bäuerinnen und Bauern beiträgt.“ Am 22. März findet eine Informationsveranstaltung zu den Förderdetails statt.
Die Gründung, der Aufbau und die Übernahme von Landwirtschaftsbetrieben ist für Junglandwirten mit großen finanziellen Herausforderung verbunden. Nach Daten des statistischen Landesamtes steht gerade einmal für jeden dritten Betrieb eine Hofnachfolge in Aussicht.
„In vielen Thüringer Agrarbetrieben wird altersbedingt in den kommenden Jahren ein Generationswechsel notwendig. Wir wollen eine regional verankerte, vielfältige Agrarstruktur in Thüringen und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft bewahren. Daher unterstützen wir den Generationswechsel in den Betrieben mit Anreizen“, so Ministerin Karawanskij. „Mit dem Zuschuss können vorhandene Jobs besser gesichert und sogar weitere Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Das macht ländliche Räume perspektivisch noch attraktiver für die individuelle Lebens- und Berufsplanung von jungen Menschen.“ Für 2023 stehen insgesamt 700.000 Euro für die Förderung von Junglandwirten zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit dem Start der Förderung findet am 22.03.2023 ab 12.30 Uhr eine vom TMIL organisierte Auftaktveranstaltung in Form einer Videokonferenz statt. Den Link zur Teilnahme finden Sie auf der TMIL Webseite: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung
Förderanträge können bis zum 15. Mai 2023 beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden, das die Anträge prüft, bearbeitet und bewilligt. Der Antrag, weitere Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf des Förderverfahrens sind auf der Website zu finden: www.landesverwaltungsamt.thueringen.de
Das Förderprogramm wird finanziert aus Mitteln des Freistaats Thüringen und der Europäischen Union.