Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten gestern im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch.
Die mehr als 3.400 eingesetzten Zöllnerinnen befragten insgesamt rund 13.800 Arbeitnehmerinnen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften vor Ort mehr als 5.500 Arbeitgeber.
Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls rund 150 Strafverfahren, davon über 100 Verfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung sowie rund 240 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein; davon handelt es sich in 50 Fällen um Verstöße nach dem Mindestlohngesetz.
Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in über 1700 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.